Ausbildungspflicht bis 18: Anreize statt Strafen

Die neue Ausbildungspflicht bis 18 Jahre hält Integra-Geschäftsführer Robert Baljak grundsätzlich für eine gute Idee. Es wäre jedoch der klügere Weg, mehr auf Anreize als auf Strafen zu setzen. Das neue Gesetz tritt 2017 in Kraft.

Mit der Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 Jahre wird de facto die Schulpflicht verlängert. Wer nach der Pflichtschule keine weiterführende Schule besucht, muss eine Lehre absolvieren. Ohne Ausbildung in eine Hilfsarbeiter-Tätigkeit einzusteigen soll nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt sein - mehr dazu in: Ausbildungspflicht für Schulabbrecher.

Integra-Geschäftsführer Robert Baljak gibt jedoch zu bedenken, dass nur die richtige Motivation der Schlüssel zum Erfolg sein könne. Die geplanten Geldstrafen hält er für ebenso wenig sinnvoll, wie die Haftung der Eltern. Denn die Eltern hätten im Großteil der Fälle bereits alles mögliche getan, um den Kindern zu helfen oder sie für die Schule oder eine Ausbildung zu motivieren. Eltern sollte man deshalb im Rahmen der Ausbildungspflicht bis 18 Jahre ein Hilfe zur Seite stellen, ein Netzwerk, bei dem sie Unterstützung bekommen, anstatt sie für die Entscheidungen ihrer Kinder in diesem Bereich haften zu lassen.

Gesetz verspricht mehr Chancengleichheit

Das neue Gesetz verspricht mehr Chancengleichheit. Baljak kann die Chancengleichheit durch die Ausbildungspflicht aber nicht erkennen. Damit die Chancengleichheit erhöht werden könnte, müssten die Inhalte des neuen Gesetzes konkreter sein. Zudem seien Karrieren teils vorprogrammiert, erklärt Baljak. Schätzungen zufolge brechen in Vorarlberg jedes Jahr rund 200 Jugendliche ihre Ausbildung ab.

Link:

„Sozialkompetenz von Jugendlichen stärken“ (07.08.2016, vorarlberg.ORF.at)