Was Drohnen-Besitzer wissen müssen

Drohnen sind das neue Trend-Spielzeug - auch in Vorarlberg. Immer öfter sind die surrenden Flugobjekte am Himmel zu sehen. Allerdings gibt es nur eine Kategorie, die ohne Bewilligung in Betrieb genommen werden darf.

Novelle 2014

Seit der Novelle des Luftfahrtgesetzes Anfang 2014 ist alles klar geregelt.

Lediglich mit Spielzeug-Drohnen bis 250 Gramm dürfe man sofort und ohne Genehmigung bis zu 30 Meter hoch fliegen, sagt Markus Pohanka von Austro Control. Für größere Drohnen müssen Bewilligungen eingeholt und zum Teil sogar Prüfungen abgelegt werden, bei denen man zeigt, dass man das Fluggerät beherrscht und auch das Luftfahrtgesetz kennt.

Drohne und Flugzeug

APA/dpa/Julian Stratenschulte

Drohne in der Luft

Bewilligung der Austro Control

Die Bewilligung für einen Drohnenflug wird von Austro Control ausgestellt. Angegeben werden muss, wann und wo die Drohne fliegen wird. Strengere Bestimmungen gelten bei einem Drohnenflug über besiedeltem Gebiet. Bei einer Prüfung muss gezeigt werden, ob man das Flugerät beherrscht. Aber egal, ob Spielzeugdrohne oder große Drohne, Grundkenntnisse in Sachen Luftfahrtrecht seien immer erforderlich, so Pohanka. So gilt zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen ein absolutes Drohnenflug-Verbot.

Hohe Strafen drohen

Sollte ein Drohnen-Besitzer bei einem Flug gegen die Bestimmungen verstoßen und für eine Gefährdung im Luftraum verantwortlich sein, drohen Strafen bis zu 22.000 Euro.

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