Was Drohnen-Besitzer wissen müssen
Novelle 2014
Seit der Novelle des Luftfahrtgesetzes Anfang 2014 ist alles klar geregelt.
Lediglich mit Spielzeug-Drohnen bis 250 Gramm dürfe man sofort und ohne Genehmigung bis zu 30 Meter hoch fliegen, sagt Markus Pohanka von Austro Control. Für größere Drohnen müssen Bewilligungen eingeholt und zum Teil sogar Prüfungen abgelegt werden, bei denen man zeigt, dass man das Fluggerät beherrscht und auch das Luftfahrtgesetz kennt.
APA/dpa/Julian Stratenschulte
Bewilligung der Austro Control
Die Bewilligung für einen Drohnenflug wird von Austro Control ausgestellt. Angegeben werden muss, wann und wo die Drohne fliegen wird. Strengere Bestimmungen gelten bei einem Drohnenflug über besiedeltem Gebiet. Bei einer Prüfung muss gezeigt werden, ob man das Flugerät beherrscht. Aber egal, ob Spielzeugdrohne oder große Drohne, Grundkenntnisse in Sachen Luftfahrtrecht seien immer erforderlich, so Pohanka. So gilt zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen ein absolutes Drohnenflug-Verbot.
Hohe Strafen drohen
Sollte ein Drohnen-Besitzer bei einem Flug gegen die Bestimmungen verstoßen und für eine Gefährdung im Luftraum verantwortlich sein, drohen Strafen bis zu 22.000 Euro.