Kritik an Sobotka-Vorschlag zum Strafgesetz

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) möchte kleinere Delikte wie Ladendiebstähle aus dem Strafrecht nehmen und verwaltungsstrafrechtlich ahnden lassen. In Vorarlberg reagieren Rechtsexperten äußerst kritisch.

Die Präsidentin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, Birgitt Breinbauer, ist grundsätzlich dagegen, Strafrechtsdelikte auf das Verwaltungsstrafrecht zu „degradieren“. Sie sehe das ganz kritisch. Ein funktionierendes System solle man nicht abhalftern bei Dingen, die einem nicht so wichtig erscheinen.

Summer: „Unausgegorener Schnellschuss“

ie Sprecherin der Richtervereinigung in Vorarlberg, Yvonne Summer, spricht von einem unausgegorenen Schnellschuss des Ministers. Es sei eine Entscheidung des Gesetzgebers, wie er eine Tat ahnden möchte. Aber egal ob Strafrecht oder Verwaltungsstrafrecht, es gelte Rechtschutzstandards einzuhalten, so Summer.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Kritik an Sobotka-Vorschlag

Im Beitrag sehen Sie: Stefan Thaler, Bewährungshilfe-Verein „neustart“; Yvonne Summer, Sprecherin Richtervereinigung

Gerade im von Sobotka angeführten Beispiel eines 15-jähriger Ladendiebs, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, sei die Einhaltung dieser Standards wichtig: „Jemand, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, wird eben einen Dolmetscher benötigen und man wird einfach den Sachverhalt ermitteln müssen.“

Summer: Kosten nicht Entscheidungskriterium

Die Richtersprecherin betont auch, dass Verfahren im Strafrecht nicht länger dauern würden. Arbeitsaufwand und Kosten dürften zudem kein Entscheidungskriterium für den Gesetzgeber sein: „Ganz provokant gesagt: Wenn dem Gesetzgeber das insgesamt zu teuer kommt, dann muss er solche Delikte eben straffrei stellen“, so Summer.

Im Strafrecht gebe es zudem sehr umfangreiche Möglichkeiten, wie man mit solchen Straftätern umgehen soll, gerade wenn es sich um jugendliche Ladendiebe handelt. Genau das fehle im Verwaltungsstrafrecht.

Thaler: Wichtige Punkte fehlen

Darauf verweist auch der Bewährungshilfeverein „neustart“. Eine Entlastung des Strafrechts sei zwar zu befürworten, sagt Stefan Thaler von „neustart“, zuvor müsse man aber das Verwaltungsstrafrecht verbessern.

Darin würden nämlich wichtige Punkte fehlen: „Beim Verwaltungsstrafrecht gibt es im Moment keine Möglichkeit einer diversionellen Erledigung und auch die Möglichkeiten der bedingten Strafnachsicht gibt es derzeit leider nicht.“ Beim Strafvollzug würden auch Alternativen zur Haft fehlen, sagt Thaler, beispielsweise die Fußfessel oder das Verrichten von gemeinnützigen Arbeiten.

Link: