Keine Strafe trotz Mordversuchs

Ein 51-jähriger Mann musste sich am Mittwoch vor dem Landesgericht Feldkirch wegen Mordversuchs verantworten. Wegen seiner Unzurechnungsfähigkeit wird der Mann aber nicht bestraft, muss sich aber einer konsequenten Therapie unterziehen.

Der Mann hatte im Dezember 2015 seine Frau gewürgt und war mit einem Fleischerbeil auf sie losgegangen. Die Frau kam mit leichten Verletzungen davon. Vor Gericht legte der Mann ein Geständnis ab. Er habe seine Frau töten wollen.

Gerichtspsychiater: Täter unzurechnungsfähig

Der Mann war zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig, sagte Gerichtspsychiater Reinhard Haller. Der Mann sei überarbeitet gewesen, erschöpft, habe dann, um sich Erleichterung zu verschaffen, zu trinken begonnen - und da hätte sich über Jahre hinweg bei dem Betroffenen eine Alkoholhalluzinose herangebildet. Laut Haller eine sehr seltene Störung, die aber heilbar sei. Wenn der Betroffene mit dem Trinken aufhöre, dann verschwinde auch diese Geisteskrankheit.

Einstimmiges Urteil der Geschworenen

Die Geschorenen gaben ein einstimmiges Urteil ab: Der Angeklagte wollte seine Frau töten, war aber unzurechnungsfähig. Das Gericht sieht nun eine Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher vor, diese wird ihm auf eine Probezeit von zehn Jahren bedingt nachgesehen. Das heißt, wenn er sich einer ambulanten psychiatrischen Betreuung unterzieht, seine Psychopharmaka-Therapie konsequent weiterführt und auf Alkohol komplett verzichtet, entgeht er einer Einweisung.