Harder Volkspartei spricht von „Hetzjagd“

In der Causa rund um den verlorenen Arbeitsprozess gegen den ehemaligen Harder Gemeindesekretär meldet sich jetzt die Volkspartei zu Wort: Die Kündigung sei richtig gewesen. Der Opposition wirft sie vor, eine „Hetzjagd“ zu betreiben.

Der ehemalige Gemeindesekretär hatte gegen die Kündigung durch Bürgermeister Harald Köhlmeier (ÖVP) geklagt und in drei Instanzen Recht bekommen, zuletzt im Juni vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Der Mann wird im September wieder seinen Dienst antreten, für die Gemeinde Hard fallen 400.000 Euro an Gerichts- und Gehaltskosten an - mehr dazu in Hard bleibt auf 400.000 Euro Kosten sitzen.

Jetzt stellen sich der Fraktionsvorsitzende der Harder Volkspartei, Andreas Droop, und Vizebürgermeisterin Eva-Maria Mair hinter ihren Bürgermeister. Noch am Freitag wollte sich Mair nicht zu der Causa äußern.

Kündigung war „richtig und notwendig“

Bei der Kündigung habe es sich um eine „richtige und notwendige Reaktion auf massive Kritik und Beschwerden über die Amtsführung des damaligen Gemeindesekretärs durch die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gehandelt“, so Droop und Mair am Samstag in einer Aussendung.

Dass der Marktgemeinde Hard ein Schaden von 400.000 Euro entstanden sei, wiesen Droop und Mair zurück, die Neubesetzung der Position sei „zur Aufrechterhaltung des Amtsbetriebes und zur Schadensabwendung ohnehin unumgänglich" gewesen.

Die Entscheidungen der Gerichte im vorliegenden Fall machen laut der Harder Volkspartei eine „Änderung der gesetzlichen Kündigungsbestimmungen“ nötig. Den Beschwerden von Mitarbeitern müsse mehr Gewicht eingeräumt werden als der „nachträglichen Beurteilung durch Richter“.

„Bleibt nicht folgenlos“

Dass die Grünen zusammen mit der SPÖ und der Harder Liste eine mögliche Haftung des Bürgermeisters prüfen wollen, komme einer „persönlichen Hetzjagd“ gleich.

Der grünen Gemeinderätin Eva Hammerer drohte die Volkspartei mit Konsequenzen: Ihr Vorwurf der Veruntreuung von Gemeindevermögen „wird von der Harder Volkspartei entschieden zurückgewiesen und bleibt nicht folgenlos“. Hammerer hatte gesagt, der mit der Kündigung verbundene Schaden dürfe nicht der Harder Bevölkerung umgehängt werden, weil es sich dann - ihrer Meinungen nach - um eine Veruntreuung von Gemeindegeldern handeln würde.