Terroristische Straftaten gutgeheißen: Student vor Gericht
Laut Staatsanwaltschaft sind für die Anklage zwei Fotos verantwortlich, die der 30-jährige Mann im Internet veröffentlicht und kommentiert haben soll. Auf dem einen Foto seien abgetrennte Köpfe in einer Kiste zu sehen. Ein Soldat der offenbar der Terrormiliz Islamischer Staat angehört, stehe auf dem Foto mit seinem Fuß auf einem der Köpfe. Dieses Foto soll der Student laut Anklage mit dem Kommentar „Allah Aqbar“ versehen haben, dem islamischen Satz für „Gott ist groß“. Auf dem anderen Foto sei ein tschetschenischer Rebellenführer zu sehen. Unter dieses Foto soll der Rankweiler geschrieben haben: „Der Rebellenführer habe schon gewusst, wie man Russen richtig behandelt“.
Verfahrenshelfer beantragt: Prozess vertagt
Das Delikt der Gutheißung terroristischer Straftaten gibt es in Österreich erst seit fünf Jahren, bislang gibt es kaum Entscheidungen dazu. Auch bei der Verhandlung am Mittwoch hat es kein Urteil gegeben, da der Rankweiler ohne Anwalt in den Gerichtssaal gekommen ist. Dem in Rankweil wohnenden Türken wurde nun ein Verfahrenshelfer bewilligt. Der Prozess musste deshalb vertagt werden.