Bettelverbot: 10.000 Euro Strafe in einem Monat

Im Vorjahr sind in Vorarlberg knapp 1.200 Verwaltungs-Strafverfahren wegen Verstößen gegen Bettelverbote eingeleitet worden. Die BH Bludenz sprach gegen eine Frau allein im heurigen Juli Strafen von insgesamt 10.000 Euro aus.

Insgesamt wurden in Vorarlberg im vergangenen Jahr wegen Verstößen gegen Bettelverbote Geldstrafen von rund 195.000 Euro verhängt. Die Zahlen gehen aus einem Bericht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung hervor. 250 Armutsmigranten aus Rumänien stehen im Visier der Behörden, Mehrfachstrafen sind keine Seltenheit. In Bludenz gibt es laut Bezirkshauptmann Johannes Nöbl zwei bis drei Fälle, bei denen sich Strafen von rund 10.000 Euro angehäuft haben.

Frau wurde im Drei-Minuten-Takt angezeigt

Dazu gehört auch eine Frau, die an manchen Tagen im Drei-Minuten-Takt angezeigt wurde. Die Polizei stellte verbotenes „Betteln mit Kind“ sowie ungenehmigten Zeitungsverkauf fest. In 20 Tagen wurden mehr als 30 Verwaltungsstrafen gegen die Frau ausgesprochen - jeweils 50 und 450 Euro - in Summe knapp über 10.000 Euro.

Nöbl: Verbot wird ignoriert

Laut Bezirkshauptmann Johannes Nöbl geht es um Wiederholungsfälle, da steige die Strafe. Die Aufklärung der Beamten über Verbote werde von den Menschen ignoriert. Die Behörde fühle sich provoziert. Im Vergleich zum Vorjahr sei keine Verringerung bei Verstößen und Strafen festzustellen. Auf die Frage, ob der Verwaltungsaufwand durch die Einnahmen ausgeglichen werde, meinte Nöbl, die Kosten hätten die Behörde nicht zu interessieren, der Rechtsstaat sei zu vollziehen.

Der Dornbirner Rechtsanwalt Anton Schäfer, der immer wieder Strafbescheide im Auftrag von Armutsmigranten bekämpft, zeigt sich angesichts so hoher Strafen gegen Einzelpersonen empört. Wo eine obdachlose Mutter ihr Kind unterbringen solle, wenn sie auf der Straße für ihren Lebensunterhalt bettele, fragt Schäfer.

Bei Nicht-Bezahlung gibt es Ersatzfreiheitsstrafe

In 16 Fällen hat in der Vergangheit die zweite Instanz BH-Strafen reduziert, bestätigt Nikolaus Brandtner vom Landesverwaltungsgericht, in drei Fällen ganz aufgehoben. Die überwiegende Anzahl aber habe das Landesverwaltungsgericht bestätigt.

Werden solche Verwaltungsstrafen nicht beglichen, drohen bei 10.000 Euro knapp 200 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Laut Rainer Fitz von der Landespolizeidirektion saßen im vergangenen Jahr 51 Personen und heuer bereits 50 Personen ihre Strafen ab. Es gehe meist um Strafen von 10 bis 1.500 Euro.

Kaum jemand sitze die gesamte Strafe ab, so Fitz. Frauen würden spätestens nach zwei Tagen von ihren Verwandten ausgelöst, Männer auch, allerdings weniger rasch, so Fitz. Nach Beobachtungen aus dem Umfeld der Personen legen Familien dann ihr Geld zusammen oder fragen einen Geldverleiher, um den Rest der Strafe zu begleichen.