Loacker lässt Shredder-Vorgaben prüfen

Der Abfallverwerter Loacker Recycling lässt die Shredder-Vorgaben vom Land prüfen. Die Schrott-Verarbeitungsmengen würden stetig zunehmen, deshalb sei wichtig zu wissen, ab welcher Menge die UVP-Pflicht bestehe.

Seit gut eineinhalb Jahren gibt es das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, nach dem jede Neugenehmigung bei allen Zerkleinerungsanlagen für Abfälle mit einer Jahreskapazität von mindestens 35.000 Tonnen UVP-pflichtig ist. Das Götzner Unternehmen Loacker Recycling will nun wissen, wie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs rechtlich genau zu interpretieren sei. Deshalb stellt der Abfallverwerter ein Feststellungsantrag an das Land. Nur so können langwierige und vor allem kostenintensive UPV-Verfahren effizient geplant und gegebenenfalls vermieden werden, sagt Loacker-Geschäftsführer Karl Loacker.

Loacker: Viele offene Fragen

Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gehe laut Loacker nicht klar heraus, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung von Mischschrotten im Shredder bei einer Tonnagen-Erhöhung bestehen. Das müsse vom Land geprüft werden, da das Urteil lediglich angebe, dass ein UVP-Verfahren ab einer Steigerung der Schrottverarbeitungsmenge von über 35.000 Tonnen erforderlich sei.

Zusätzlich neuer Filter geplant

Da der Recyclingbedarf in der Region laufend zunehme, und sowohl Bevölkerung als auch Wirtschaft stetig wachse, will der Abfallverwerter schon seit längerem mehr Material verarbeiten, sagt Loacker. „Um auf der sicheren Seite zu sein und weil es auf diesem Gebiet noch keine Erfahrung gibt, lassen wir von den Behörden zuerst prüfen, welche Möglichkeiten modernem Recycling heute überhaupt gegeben werden“. Deshalb soll nun für die Zukunft geprüft werden, welche Mengen, außer den bereits genehmigten, unter welchen Bedingungen recycelt werden dürfen. Für die Zukunft sei derzeit auch ein neuer Filter in Planung, dieser könnte die Emissionen des Shredders noch mehr drosseln, erklärt Loacker. Derzeit werde geprüft, ob die Investition wirtschaftlich tragbar sei.

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