Land: „Ablehnung ist gesetzeskonform“

Die Ablehnung von Hubert Gorbachs Pensionsforderung sei gesetzeskonform, stellt das Land Vorarlberg in einer Presseaussendung am Mittwoch klar. Es stehe Gorbach aber frei, den Verfassungsgerichtshof einzuschalten.

Der ehemalige österreichische Vizekanzler und Infrastrukturminister sowie Landesstatthalter und Landesrat von Vorarlberg, Hubert Gorbach, hatte Anfang 2016 beim Amt der Landesregierung die Pension beantragt. Sein früherer Dienstgeber lehnte ab. Gorbach forderte Ruhebezüge und das rückwirkend ab 2013.

Nach Berechnungen des Landes geht es um monatlich 11.000 Euro brutto, ein Vielfaches der ASVG-Höchstpension (EUR 3.296,90 Euro brutto). In Summe wären das mehr als 400.000 Euro – mehr dazu in Ex-Vizekanzler Gorbach kämpft um Ruhebezüge. Gorbach, der vor wenigen Tagen 60 wurde, bezeichnete am Dienstag das Bezügegesetz des Landes als nicht verfassungskonform - mehr dazu in Diskussion um Pension: Gorbach nimmt Stellung.

Begründung gegen Pensionsantrag

Das Land hatte Gorbachs Pensionsforderung mit Hinweis auf das geänderte Bezügegesetz abgelehnt. Nach geltendem Gesetz habe Gorbach mit 65 Jahren Anspruch auf die vollen Bezüge, ab 62 könne er den Ruhebezug mit Abschlägen in Anspruch nehmen, erklärt dazu am Mittwoch Harald Schneider, stellvertretender Landesamtsdirektor und Vorstand der Abteilung Regierungsdienste im Amt der Landesregierung.

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Vor etwa zehn Jahren schied Hubert Gorbach aus der Politik aus. Sein Pensionsantrag sorgt für heftige Kritik. Gorbach will rückwirkend eine Pension ab 2013. Das Land wies den Antrag ab.

Landespolitiker erst mit 65 pensionsberechtigt

Im Bezügegesetz des Landes sei das Pensions-Antrittsalter laufend angehoben worden, im Jahr 2001 von 55 auf 56,5 Jahre und im Jahr 2009 auf 65 Jahre. Der Gesetzgeber habe damit das extrem niedrige Pensionsalter von Regierungsmitgliedern und Landtagsabgeordneten an das von Beamten und Angestellten angepasst, erklärt Schneider. Für Gorbach gelte die Regelung, die im Jahr 2010 in Kraft trat. Damals war Gorbach 54 Jahre. Gorbach stehe es frei, den Verfassungsgerichtshof anzurufen und die gesetzliche Regelung überprüfen zu lassen, so der stellvertretende Landesamtsdirektor.

Anwalt von Gorbach: „Bescheid ist richtig“

Der Anwalt von Gorbach sagte am Mittwoch, der abschlägige Pensionsbescheid sei richtig. Ein Beamter könne ja nur nach geltender Rechtslage entscheiden. Gorbach bekämpft den Bescheid derzeit beim Landesverwaltungsgericht. Es sei nicht zu erwarten, dass das Landesverwaltungsgericht anders entscheide. Gorbach zieht allerdings die gesetzliche Grundlage in Zweifel. Der 60-Jährige kündigte bereits den Gang zum Verfassungsgerichthof an.

In einer schriftlichen Stellungnahme ließ Gorbach am Dienstag über seinen Anwalt ausrichten, es gehe ihm darum, prüfen zu lassen, ob das Bezügegesetz sein Grundrecht auf Gleichbehandlung verletze – immerhin habe es den Vertrauensschutz verletzt, der im Pensionsrecht so wichtig sei. Gorbach hatte mit seinen Forderungen für heftige Kritik gesorgt - mehr dazu in Gorbach-Forderungen im Kreuzfeuer der Kritik.

Gorbach muss auf keine Partei Rücksicht nehmen

Der ehemalige FPÖ und später BZÖ-Abgeordnete agiert völlig ungebunden. Keine Partei kann ihn zurückpfeifen. Gorbach wurde nach seinem Übertritt zum BZÖ von der FPÖ ausgeschlossen. Und auch das BZÖ wollte wegen der Telekom-Äffäre nichts mehr von Gorbach wissen.

Verletzung des Amtsgeheimnisses steht im Raum

Am vergangenen Samstag wurde der Pensionsantrag Gorbachs in der Öffentlichkeit bekannt. An sich geht es um ein nicht öffentliches Verfahren. Der stellvertretende Landesamtsdirektor Harald Schneider weist eine Verletzung des Amtsgeheimnisses zurück. Eine Untersuchung werde es nicht geben.

Vom geänderten Bezügegesetz aus dem Jahr 2010 sind laut Schneider „eine Handvoll“ Landespolitiker betroffen. Über weitere Pensionsanträge anderer Regierungsmitglieder oder Landtagsabgeordneter ist nichts bekannt.