Sieben Jahre Haft wegen Kokainschmuggels

Ein 55-jähriger Mann ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Bregenzer hatte laut Anklage mit rund drei Kilogramm Kokain gehandelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Bar-Angestellte soll im vergangenen Jahr gut drei Kilogramm Kokain aus den Niederlanden ins Land gebracht und weiterverkauft haben. Dazu hat er laut Anklage auch Schmuggler beauftragt, die Drogen im Auto von Rotterdam nach Bregenz zu lieferten. Als der Angeklagte im Oktober 2015 schließlich gefasst wurde, titelten die Printmedien: „Kopf einer Rauschgiftbande erwischt“.

Da die Abnehmer des Kokains teilweise aus Wien stammten, hat die Staatsanwaltschaft Wien die Ermittlungen geleitet und die Anklage erhoben. Der Prozess fand nun aber in Feldkirch statt.

Feilschen um Mengen und Preise

Der Wiener Verteidiger des Angeklagten sagte zu Beginn des Prozesses, sein Mandant werde sich umfassend geständig zeigen. Die Aussagen des 55-jährigen Angeklagten muteten dann aber eher wie das Feilschen um Mengen und Namen an. Die Drogenmengen in der Anklage seien nicht korrekt, der Preis ebenso: 70 Euro sei der Verkaufspreis für ein Gramm Kokain mit einem durchschnittlichem Reinheitsgehalt von rund 60 Prozent gewesen.

Den Namen eines in die Drogengeschäfte verwickelten Mannes wollte der Bregenzer gar nicht nennen. Lieber gehe er ein Jahr länger in Haft, sagte er, als dass er dadurch die Sicherheit seiner Familie aufs Spiel setze. Im Lauf des Vormittags ließ sich der Bregenzer auch über die – wie er sagte – ungenauen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien aus. Und sein Verteidiger ergänzte: Der Feldkircher Staatsanwalt sei aber „eh ganz nett.“

Verschlüsselte Sprache am Telefon

Der Staatsanwalt selbst merkte an, dass die Bewegungen auf dem Konto des Notstandshilfeempfängers in Höhe von mehreren tausend Euro doch ein eigenartiges Bild machen würden. Daraufhin entgegnete der Angeklagte: Er habe ja auch zahlreiche Autos vermittelt, daher stamme das Geld, aber nicht nur von Drogengeschäften. Davon sei in den Protokollen der Telefonüberwachung nie die Rede gewesen, entgegnete wiederum der Ankläger.

Bei eben diesen Telefongesprächen sprach man am Telefon in einer verschlüsselten Sprache. Tatsächlich konnte der Chefermittler daher oft nur über die wahren Drogenmengen mutmaßen, ergab sich aus seiner Zeugenaussage.

Insgesamt 13 Vorstrafen

Um Ende wurde der 55-Jährige zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Als erschwerend wurde die hohe Zahl der einschlägigen Vorstrafen - insgesamt 13 -, die große Menge an Rauschgift, das Zusammenfallen mehrerer Straftaten und der schnelle Rückfall nach der letzten Verurteilung gewertet. Der Angeklagte meldete unmittelbar Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.