Innungsmeister schwärzt Mitgliedsbetrieb an

In der Glaser-Innung der Wirtschaftskammer brodelt es. Innungsmeister Bernhard Feigl beschwerte sich bei einem Kunden über einen Mitgliedsbetrieb. Die Glaser-Innung erlitt vor Gericht aber prompt eine Niederlage, berichtet die Wirtschaftspresseagentur.

Die Wirtschaftspresseagentur.com berichtet von einem derzeit bei Gericht anhängigen Rechtsstreit zwischen dem Lochauer Unternehmer Herbert Weinhandl mit seiner Firma „Wintergarten & mehr“ und der Berufsgruppe der Glaser in der Vorarlberger Wirtschaftskammer.

Auslöser des Rechtsstreits sind die seit Jahren laufende Sanierung der Schrägdach-Verglasung beim Landeskrankenhaus Feldkirch. „Wintergarten & mehr“ hat seit etwa 2011 den Auftrag zur Sanierung, wo es um insgesamt mehr als 1.000 Gläser geht. Auftraggeber ist die Vorarlberger Krankenkausbetriebsgesellschaft KHBG.

Brief mit Vorwürfen ohne Rücksprache

Laut Bericht der Wirtschaftspresseagentur.com erreichte die KHBG Mitte Juli 2014 ein offizielles Schreiben der Glaser-Innung von Landesinnungsmeister Feigl, dem geschäftsführenden Gesellschafter von „Glas Marte“ in Bregenz.

In diesem Brief steht demnach, dass „angeblich Verbundsicherheitsgläser eines deutschen Herstellers mit Einfachfolie 0,38 mm als Dachverglasung eingebaut werden. laut Ö-Norm dürfen im Dach nur Folienstärken mit einer Mindeststärke von 0,76 mm eingebaut werden. Diese Folieneinsparung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Sicherheit. ... Wenn die Sachverhalte tatsächlich so sind, sehen wir eine Ausführung, die nicht zu verantworten ist ... Sollten sich die angezeigten Vermutungen bestätigen, bitten wir Sie, unverzüglich die Arbeiten einzustellen und eine normkonforme Ausführung sicherzustellen“. Am Ende des Schreibens wollte die Innung noch wissen, wer Auftragnehmer dieser Leistungen ist.

Bauarbeiten wurden für einige Tage eingestellt

Daraufhin stellte die KHBG die Bauarbeiten bei der Schrägdach-Verglasung sofort für wenige Tag ein, da eine mögliche Gefährdung von Passanten möglich gewesen wäre. Gleichzeitig wurde Weinhandl von der KHBG vom Schreiben der Innung informiert.

Wenige Tage später antwortete die KHBG der Innung mit der Stellungnahme von „Wintergarten & mehr“. Darin stand, dass die Arbeiten wieder freigegeben wurden, da „unserseits kein Grund besteht, die Qualität der Arbeiten in Frage zu stellen“. Die Gläser mit den dünneren Folien seien nur im senkrechten Bereich verwendet worden, wo dies zulässig sein. Im Überkopfbereich seien die dickeren Folien verwendet worden.

„Auftragnehmer war erkennbar“

„Man hat sich mit den rechtlich haltlosen Anschuldigungen nicht an uns, sondern direkt an unseren Kunden gewendet“, so Winhandl gegenüber der Wirtschaftspresseagentur.com. Hätte die Innung zuerst bei ihm nachgefragt, hätte man das Ganze in kurzer Zeit am Telefon klären können.

Dass die Innung angegeben habe, sie wisse nicht, wer die Arbeiten durchführt, kann Weinhandl nicht glauben. Auf den von einer unbekannten Person auf der Baustelle zum Beweis für die Innung fotografierten Etiketten auf den noch nicht verbauten Gläsern sei eindeutig die Firma „M + H Weinhandl“ angeführt gewesen. Zudem seien mehrere Fahrzeuge des Unternehmens wiederholt während der Montagearbeiten vor Ort gestanden.

Streitwert von 8.000 Euro

Weinhandl reklamierte einen Schadenersatz von seiner Innung. Wegen dem Baustopp seien vier Mitarbeiter ein paar Tage ohne Arbeit gewesen. Die Innung lehnte jedoch eine außergerichtliche Zahlung zur Kompensation der Stehzeiten ab. Daraufhin brachte Weinhandl eine Klage am Bezirksgericht Feldkirch gegen die Fachgrippe der Dachdecker, Glaser und Spengler in der Wirtschaftskammer ein. Der Streitwert lag laut Wirtschaftspresseagentur bei 8.038 Euro.

Bezirksgericht gab Kläger recht

Ende Mai 2016 erging ein noch nicht rechtskräftiges Urteil, aus dem die Wirtschaftspresseagentur.vom zitiert. Das Gericht gibt demnach dem Kläger inhaltlich recht.

Die Richterin teilte in der Urteilsbegründung mit, dass es nicht zuletzt die Aufgabe einer Interessenvertretung sei, die Chancen der Mitglieder im Wettbewerb zu sichern und bei sich widersprechenden Interessen nach Möglichkeit innerhalb der Interessenvertretung einen Ausgleich zu schaffen: „Werden einander widersprechende Interessen nämlich allzu sehr in der Öffentlichkeit ausgetragen, so kann dies der ganzen Gruppe schaden. Vor diesem Hintergrund ist das Vorgehen von Innungsmeister Bernhard Feigl nicht als angemessene Interessenwahrnehmung zu erachten.“

Weiter heißt es in dem Urteil: Es wäre angesichts der Begleitumstände „angezeigt gewesen, sich zunächst zur Informationssammlung an das eigene Mitglied zu wenden und nicht gegenüber einem außenstehenden Auftraggeber den Verdacht zu äußern, dass Arbeiten und Materialien allenfalls nicht normgerecht sind bzw. nicht dem Stand der Technik entsprechen“. "Das Verhalten von Feigl widerspreche somit den Pflichten einer sinnvollen sowie zweckentsprechenden Interessenvertretung und sei somit als rechtswidrig zu erachten.

Innung geht in Berufung

Wenige Tage vor dem Ende der Einspruchsfrist fing die Glaser-Innung Ende Juni 2016 in Berufung. Feigl sagte auf Anfrage der Wirtschaftspresseagentur.com : „Das ist ein laufendes Verfahren und deshalb möchte ich dazu keine Stellungnahme abgeben.“ Er bestätigte lediglich, dass man gegen das Ersturteil in Berufung gegangen sei.