Mehrerau: Suche nach außergerichtlicher Lösung
Das Kloster habe einen konkreten Vorschlag, wie der Streit beizulegen wäre, er sei aber noch nicht vollständig ausgearbeitet, hieß es am Dienstag. Die Gespräche zwischen dem Kloster und dem Pächter würden derzeit laufen. Das Verfahren wurde damit drei Monate ruhend gestellt. Sollten sich die Streitparteien bis dahin nicht einigen, wird der Prozess weitergeführt. Sämtliche Versuche in der Vergangenheit, den Streit friedlich beizulegen, sind gescheitert.
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Neuer außergerichtlicher Versuch
Beitrag von Franz-Michel Hinteregger, Götz Wagner und Bernhard Torghele.
Vertrag kirchenrechtlich nicht in Kraft?
Die Abtei Mehrerau wirft ihrem Pächter, einem Bregenzerwälder Bio-Bauern, vor, dass er sich nicht an die ursprünglich vereinbarten Vorhaben und Unternehmenspläne halte und diese ohne Genehmigung des Klosters verändert habe. Unter anderem wird der Verdacht geäußert, er habe weitere Gesellschafter in seine Gesellschaft aufgenommen.
Die Abtei argumentiert zudem, dass der Pachtvertrag nie rechtsgültig gewesen sei, weil die sogenannte Ordinariatsklausel fehle, sozusagen der kirchenrechtliche Sanctus aus dem Vatikan. Deswegen wurde schon im Oktober 2015 eine Räumungsklage beim Bezirksgericht Bregenz eingebracht - mehr dazu in Streit zwischen Kloster und Bauer geht weiter. Der Pachtvertrag wurde erst vor knapp vier Jahren abgeschlossen und ist eigentlich auf 30 Jahre angelegt.