Rauchverbot: Kaum Anzeigen in Vorarlberg

Die Einführung des Rauchverbots in der Gastronomie hat die Emotionen immer wieder hochkochen lassen. Seither ist Ruhe eingekehrt, in Vorarlberg gibt es nur wenige Anzeigen.

Mit dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes vor rund fünf Jahren setzte zwar auch in Vorarlberg das allgemeine Raunen ein - Anzeigen und Strafen gab es aber weiterhin selten. Zehn Anzeigen innerhalb von zwei Monaten im Bezirk Bregenz zählten zu den Höchstwerten.

Inzwischen ist auch diese kleine Spitze längst abgeflacht: Beim Landesverwaltungsgericht in Bregenz, wo die Beschwerden gegen die Strafen der Bezirkshauptmannschaften behandelt werden, heißt es, Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz seien Einzelfälle.

Nussbaumer: Betrieben haben sich eingestellt

Laut Andrew Nussbaumer, Fachgruppenobmann der Gastronomie, hat man in Vorarlberg von Anfang an stärker und genauer auf den Nichtraucherschutz geachtet. Als Beispiel nennt er die Trennung von Nichtraucherzone und Raucherzone. Die sehr geringe Zahl an Anzeigen zeige, dass die Sache im Wesentlichen geklärt sei.

Die Unternehmen hätten sich immer besser auf die neue Situation eingestellt, so Nussbaumer. Dass der Gesetzgeber klargestellt habe, dass das allgemeine Rauchverbot 2018 komme, habe dazu geführt, dass weniger Druck auf den Gastronomen laste.

Kaum Anzeigen

Tatsächlich gab es im Bezirk Bregenz heuer nur eine einzige Anzeige: In diesem Fall seien Raucher- und Nichtraucherbereich nicht ausreichend gekennzeichnet gewesen. In Dornbirn gebe es drei bis vier Verfahren pro Jahr, sagt Joachim Kerschbaumer von der BH. Die Höhe der Strafen liege zwischen 400 und 500 Euro.