Alpenverein fordert Heli-Skiing-Verbot

Heli-Skiing gefährde Naturschutzgebiete, deshalb fordert der Alpenverein ein generelles Verbot. In Vorarlberg wird Heli-Skiing am Arlberg angeboten. Für das Betreiberunternehmen ist diese Kritik nicht nachvollziehbar.

In Lech können sich Wintersportler mit dem Helikopter direkt auf die Berggipfel fliegen lassen, um von dort ins Tal fahren zu können. Vor fünf Jahren erteilte das Land zuletzt die Bewilligung für Heli-Skiing am Arlberg, damals für die zwei Landeplätze Mehlsack und Schneetäli in Lech. Schon damals gab es Kritik vom Alpenverein.

„Nicht mehr zeitgemäß und nicht rentabel“

Heuer muss erneut über die Bewilligung entschieden werden. Für den Alpenverein ist klar: Es braucht künftig ein Verbot. Laut Geschäftsführer Rainer Schlattinger ist Heli-Skiing nicht mehr zeitgemäß und zudem wirtschaftlich nicht rentabel.

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Kritik an Heli-Skiing am Arlberg

Im Beitrag sehen Sie: Gerhard Kaufmann, Naturschutzreferent Alpenverein Vorarlberg; Thomas Türtscher, Geschäftsführer Wucher Helicopter

Das stimme beides nicht, sagt Thomas Türtscher, Geschäftsführer von Wucher Helicopter. Heli-Skiing sei nicht nur bei Touristen beliebt, auch Einheimische würden das Angebot immer wieder in Anspruch nehmen. Zudem stelle Heli-Skiing für Wucher Helicoper eine wichtige Einnahmequelle im Winter dar. Laut Türtscher ist Vorarlberg nicht das einzige Bundesland, in dem Heli-Skiing erlaubt ist: Auch am Dachstein in der Steiermark sei diese Aktivität erlaubt. Er rechne jedenfalls mit einer Erneuerung der Bewilligung.

Unterstützung von Naturschutzanwaltschaft

Der Alpenverein beruft sich in seiner Kritik auch auf die Alpenkonvention, die Heli-Skiing insbesondere in Schutzgebieten und weitgehend naturbelassenen Gebieten verbieten würde. Gerhard Kaufmann, Naturschutzreferent des Alpenvereins, spricht von der „Verlärmung“ einer ganzen Talschaft und der Verminderung der Erholung - was auch für die Tierwelt gelte.

Auch diesem Argument kann Türtscher nicht viel abgewinnen. Die Heli-Skiing-Flüge seien ohnehin schon limitiert, sagt er: Geflogen würde nur unter der Woche, nur mit einem Helikopter und nur zu zwei Absetzpunkten. Außerdem könnte die Flugmaschinen auch für Einsätze zum Gemeinwohl herangezogen werden.

Unterstützung von Naturschutzanwaltschaft

Unterstützung für den Alpenverein kommt dabei von der Naturschutzanwaltschaft. Ein Verbot wäre ein Vorteil für die Natur und die Landschaft - auch, weil die Lärmbelästigung und die Beunruhigung des Wildes wegfallen würde, so die stellvertretende Naturschutzanwältin Anna Tschegg. Tschegg wünscht sich, dass die Naturschutzanwaltschaft in das aktuelle Bewilligungsverfahren miteinbezogen wird. Vor fünf Jahren sei das nämlich nicht passiert.