29-Jähriger erneut wegen Brandstiftung verurteilt

Wegen Brandstiftung und schwerer Sachbeschädigung ist ein 29-jähriger Hohenemser am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Mann sitzt bereits eine Strafe ab.

Seit Jahren sitzt der Mann in der Justizanstalt Asten in Oberösterreich - einer sogenannten Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - eine Strafe wegen Brandstiftung ab und wird dort psychiatrisch betreut. Dort hat er einer Krankenschwester von Brandstiftungen erzählt, die ohne sein Geständnis ungeklärt geblieben wären. Er selbst begründete dieses Geständnis damit, dass er sein Gewissen habe erleichtern wollen.

Das wollte die gerichtspsychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner nicht gelten lassen: Ihr habe der Hohenemser gesagt, er sei unter Druck gestanden, weil er ständig überlegen habe zu müssen, was er sagen darf und was nicht. Deswegen habe er auch diese Brandstiftungen zugegeben.

„Düstere“ Zukunftsprognose

Die Zusatzstrafe von zwei Jahren erhält er für die Brandstiftung an fünf unbewohnten Gebäuden und fünf Autos, die er von 2007 bis 2009 angezündet hat. Damit hat er einen Gesamtschaden von rund 900.000 Euro verursacht. Dass die Geschädigten ihren Schaden ersetzt bekommen, ist nicht sehr wahrscheinlich: Der Verurteilte hat kein Vermögen.

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner bezeichnete ihre eigene Prognose für die Zukunft des Mannes als „düster“. Er habe eine hochgradige Persönlichkeitsstörung, keine Freunde, habe nie eine Freundin gehabt und keinen Job. Der 29-Jährige sehne sich danach, als bedeutend gesehen zu werden, habe aber keine Ahnung, wie er es dahin bringen könnte.

Die Brandstiftungen hätten einiges an Aufruhr verursacht, die Feuerwehr sei gekommen, Medien hätten berichtet - plötzlich seien seine Aktionen sehr wohl wahrgenommen worden, was ihm wohl gefallen habe.

Urteil ist rechtskräftig

Der Hohenemser selbst räumt ein, dass das Zündeln geradezu zu einer Sucht geworden sei. Laut Kastner ist der Mann außerdem extrem leicht kränkbar, würde in Freiheit möglicherweise wieder dazu tendieren, auf Kränkungen mit Brandstiftungen zu reagieren. In der Justizanstalt Asten habe er sich auch schon durchaus aggressiv betragen, sei einmal auf einen anderen Mann losgegangen.

Die zwei Jahre Zusatzstrafe ändern nichts an seiner Situation - er bleibt weiterhin in der Anstalt in Verwahrung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.