Rechtsstreit um Einfuhr von Schweizer Gülle

Aus der Schweiz importierter und auf Vorarlberger Wiesen ausgebrachter Mist hat einen Rechtsstreit ausgelöst. Denn besagte Gülle ist laut Landesveterinäramt in Österreich bewilligungspflichtig. Abklärungen zur rechtlichen Lage laufen.

Derzeit laufen Verfahren gegen Landwirte, die Schweizer Gülle einer verbotenen Kategorie auf Wiesen ausgebracht haben sollen. Das berichteten die „Vorarlberger Nachrichten“.

Demnach haben ein Biogasanlageunternehmen aus Diepoldsau und auch Schweizer Bauern Mist an Bauern in Vorarlberg geliefert - für die Österreicher eine illegale Sache, für die Schweizer nicht. Denn in Österreich herrschen strengere Bestimmungen als in der Schweiz: Es muss bezeugt werden, dass die Tiere, von denen der Mist stammt, gesund sind.

Einfuhr von Tiermist problematisch

Problemlos ist die Einfuhr von Mist der Kategorie 3 - also etwa Gärreste aus einer Biogasanlage, die beispielsweise Speiseabfälle oder Grünfutter verwertet. Heikel wird es bei Mist der Kategorie 2. Hierbei handelt es sich um Tiermist und Gülle, also Flüssigmist. Dieser Mist bleibe in Österreich bewilligungspflichtig, auch wenn er durch eine Biogasanlage ging, so Landesveterinär Greber gegenüber dem ORF Vorarlberg.

Ausnahmeregelung

Was die Einfuhr von Mist aus der Schweiz betrifft, gibt es eine Ausnahme: Selbst wenn es sich um die sonst in Österreich verbotene Kategorie 2 handelt, darf ein Schweizer Landwirt diesen Mist einführen und auch ausbringen, wenn es sich um einen hofeigenen Mist handelt (also kein Mist aus einer Biogasanlage) und wenn er ihn auf Feldern ausbringt, die er in Vorarlberg besitzt - wenn er also Pächter ist und diese Felder bewirtschaftet.

Laut Greber gibt es ein paar wenige Schweizer Bauern, die in Vorarlberg Land bewirtschaften und bei denen diese Ausnahmeregelung insofern greift. Grund für die Ausnahme: Wenn die Schweizer Bauern hofeigenen Mist aus der Schweiz importieren und auch ausschließlich auf ihren Feldern in Vorarlberg ausbringen, würden sie dadurch gegebenenfalls nur eigene Tiere gefährden.

In der Schweiz sehe die Sachlage aber anders aus: Wenn dort Material der Kategorie 2 in einer Biogasanlage hygienisiert werde, falle es danach in die Kategorie 3. Nach österreichischer Auffassung aber falle ebendieser Mist in die Kategorie 2 und sei damit bewilligungspflichtig. Ebensolches Material hätten die Vorarlberger Landwirte aus der Schweiz bezogen, erklärt Greber.

Abklärung auf ministerieller Ebene

Das Bundesministerium für Gesundheit hat zu diesen Unstimmigkeiten nun Verhandlungen mit dem Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen aufgenommen.

Auf Klärung hoffen auch jene Vorarlberger Landwirte, die wegen der Ausbringung von eigentlich bewilligungspflichtigem Mist bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt worden sind. Laut Greber haben sie im guten Glauben und in der Annahme gehandelt, dass es sich um Material der Kategorie 3 handle.

Noch ist aber die rechtliche Grundlage unklar. Greber rechnet mit einer baldigen Abklärung auf ministerieller Ebene.

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