Stadt Dornbirn weitet Alkoholverbot aus

Das Alkohol-Verbot am Dornbirner Bahnhof wird ab sofort ausgeweitet. Ziel sei es, für mehr Sicherheit und Ordnung zu sorgen, heißt es vonseiten der Stadt. Auch die ÖBB erließen auf dem Bahnhof ein Alkoholverbot.

In der Sitzung am Donnerstag hat die Stadtvertretung die Ausweitung des Alkoholverbots erlassen. Ab sofort ist der Bereich des Bahnsteigs 1, der so genannte „Kiesparkplatz“, in das Verordnungsgebiet einbezogen. Hier hätten sich seit zwei Jahren zunehmend größere Gruppen aufgehalten, was zu einer erhöhten Lärmbelästigung und mehr liegengelassenem Abfall geführt habe, heißt es vonseiten der Stadt.

Betroffen von der Ausweitung sind außerdem die Gehsteige und Hausvorplätze bei den Gebäuden Bahnhofstraße 23 und Poststraße 1, in dem das Jugendinformationszentrum „aha“ untergebracht ist.

Grafik Alkoholverbot Dornbirn

Stadt Dornbirn

Sozialeinrichtungen werden miteinbezogen

Beim meistfrequentierten Platz der Stadt, dem Bahnhof und seinem Umfeld, sei es besonders wichtig, durch klare Regeln für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, so Bürgermeisterin Andrea Kaufmann (ÖVP): „Ergänzt durch eine Betreuung durch die Sozialeinrichtungen wollen wir in diesem Bereich ein ruhiges und sicheres Miteinander gewährleisten.“

Polizei kann strafen

Im Jahr 2003 hat die Stadt begonnen, rund um den Bahnhof Zonen mit Alkoholkonsumverbot einzuführen. Seit damals seien Vorfälle wie Anpöbel von Passanten, Lärm, Müllablagerungen oder Sachbeschädigungen deutlich zurückgegangen, heißt es in der Aussendung.

Da nicht der gesamte Teil des Bahnsteigs 1 erfasst war, hätten sich in den vergangenen zwei Jahren, auch durch die Zunahme an Bettlern in Dornbirn, manche Ordnungsstörungen verlagert. Mit dem aktuellen Beschluss der Stadtvertretung seien nun alle Bereiche um den Bahnhof erfasst. Die Missachtung des Verbots kann laut Stadt nun von der Polizei als Verwaltungsübertretung bestraft werden.

Alkoholverbot auch im Bahnhof

Auch im Bahnhof selbst gilt ein Verbot von Alkoholkonsum. Das ist in einem Pilotprojekt in die Hausordnung der ÖBB aufgenommen worden und gilt für alle Bahnsteige, Hallen und Vorplätze. Ausgenommen sind Gastronomiegeschäfte und Gastronomieflächen.

Man ziehe mit der Stadt und der Polizei an einem Strang, werden die ÖBB in der Aussendung zitiert. Den Kunden soll ein angenehmer und störungsfreier Aufenthalt am Bahnhof ermöglicht werden.