Beschwerde: Höhere Strafe für Meusburger

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut einem Bericht der „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ die Strafe für den ehemaligen Leiter der Großprüfung des Finanzamts Feldkirch Edelbert Meusburger erhöht. Dessen Anwalt kündigt im ORF-Interview Beschwerde an.

Im März des Vorjahres wurde Meusburger am Landesgericht Feldkirch wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zusätzlich wurde damals eine teilbedingte Geldstrafe von 500.000 Euro wegen Abgabenhinterziehung verhängt. Außerdem wurde er zu einer Schadenswiedergutmachung in Höhe von 3,053 Mio. Euro aufgefordert.

Zehn Monate unbedingte Haft

Der OGH hat nun die Strafen für den 70-Jährigen angehoben. Wegen Amtsmissbrauchs wurde Meusburger laut „Neue“ zu einer teilbedingten Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt, zehn Monate davon unbedingt. Für diese Zeit besteht die Chance auf eine Fußfessel. Die Geldstrafe wurde auf eine unbedingte Strafe von 1,2 Millionen Euro erhöht.

Die Weisung, nach der der Angeklagte innerhalb eines Jahres den Schaden von rund drei Millionen Euro zu begleichen habe, hob der OGH auf. Er verlangte in dieser Sache stattdessen einen neuen Beschluss des Landesgerichts. Das Urteil ist rechtskräftig.

Höhere Strafe für Meusburger

Der OGH hat die Strafe für den ehemaligen Leiter der Großprüfung des Finanzamts Feldkirch Edelbert Meusburger erhöht. Dessen Anwalt kündigt Beschwerde an.

Beschwerde gegen „Dreifachbestrafung“

Dieses Urteil des OGH habe er nicht erwartet und sei sehr enttäuscht, so Nicolas Stieger, Anwalt von Meusburger, im ORF Vorarlberg-Interview. Er habe mit einem Freispruch oder mit einer Zurückweisung an die erste Instanz gerechnet.

Stieger spricht von einer Dreifachbestrafung von Meusburger. Er sei für die Tat nach dem Finanzstrafgesetz verurteilt worden und als Beamter für dieselbe Tat zusätzlich wegen Amtsmissbrauch. Man könne aber für ein und dieselbe Tat nur einmal bestraft werden, so Stieger.

Zudem sei es nicht nur eine Zweifachbestrafung sondern eine Dreifachbestrafung, da mit dem Urteil der Amtsverlust verbunden sei und Meusburger seine Beamtenpension verliere, so Stieger. Er werde auf das Existenzminimum herabgesetzt. Wegen dieser Dreifachbestrafung für eine Tat werde man Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof einlegen.

Steuerhinterziehung in Höhe von drei Mio. Euro

Meusburger hat nach Ansicht der Gerichte einen Beitrag zur Steuerhinterziehung in Höhe von drei Millionen Euro geleistet. Ihm wurde im Zuge der Ansiedlung eines Konzerns in Vorarlberg Amtsmissbrauch vorgeworfen. Er soll 2005 die Leitung der Großprüfung des Konzerns übernommen haben, obwohl er mit dem mittlerweile verstorbenen Steuerberater des Unternehmens privat und beruflich verbunden gewesen sein soll - mehr dazu in Schuldspruch in Meusburger-Prozess.