Hypo-Untersuchungsausschuss beschlossen

Der Landtag hat am Mittwoch einstimmig die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zu den Offshore-Geschäften der Hypo Vorarlberg beschlossen. Es handelt sich um den ersten Untersuchungsausschuss in der Geschichte des Vorarlberger Landtags.

Der Ausschuss muss laut Landesverfassung in spätestens 15 Monaten abgeschlossen sein. Anlass für den Untersuchungsausschuss - der offiziell den Namen „Hypo-Untersuchungsausschuss“ erhielt - ist die Nennung der Hypo Vorarlberg in den sogenannten „Panama Papers“, beantragt wurde der Ausschuss von der SPÖ.

Geklärt werden soll unter anderem, seit wann die Hypo Vorarlberg Offshore-Geschäfte betreibt und mit wem. Weiters soll festgestellt werden, warum die Bank auch nach 2009 im Offshore-Bereich tätig war. Der damalige Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) hatte als Eigentümervertreter der Hypo, die zu rund 76 Prozent in Landeseigentum steht, den Ausstieg aus diesen Geschäften angekündigt. Deshalb wurde seinerzeit auch die Liechtenstein-Tochter der Hypo Vorarlberg verkauft. Auch die Umstände jenes Verkaufs möchte die SPÖ Vorarlberg im Ausschuss beleuchten. Insgesamt umfasst der SPÖ-Antrag 13 Fragen.

Ritsch als Obmann eingesetzt

Die Fraktionen verzichteten am Mittwoch darauf, den Antrag noch einmal zu debattieren. Ohne Diskussion wurde SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch mit 34 von 36 Stimmen zum Obmann des Untersuchungsausschusses gewählt, FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer mit 33 von 36 Stimmen zu seinem Stellvertreter.

Dem Ausschuss gehören 14 Abgeordnete an, der Zusammensetzung des Landesparlaments entsprechend nehmen sieben Vertreter der ÖVP, vier der FPÖ inklusive Allgäuer, zwei der Grünen und Ritsch für die SPÖ daran teil. Weitere Fragen wie etwa die Festlegung eines Terminplans oder die Bestellung eines Verfahrensanwalts werden in der ersten Sitzung des Hypo-U-Ausschusses geklärt werden. Zur Frage des Vefahrenswanwalts gab es bereits vergangene Woche verschiedene Ansichten - mehr dazu in U-Ausschuss: ÖVP will anderen Verfahrensanwalt.

Ausschuss ist relativ neues Minderheitenrecht

Die SPÖ Vorarlberg glaubt nach eigener Aussage nicht, dass die Hypo Vorarlberg illegale Geschäfte betrieben hat. Es gebe aber auch eine moralische und politische Verantwortung, sagte Ritsch Ende April, als er den Antrag zur Einrichtung des U-Ausschusses den Medienvertretern präsentierte. Seine Fraktionskollegin Gabriele Sprickler-Falschlunger ergänzte, dass nicht alles Legale auch legitim sei. Mit einer solchen Haltung habe man Politik nicht verstanden.

Die Installierung eines Untersuchungsausschusses ist im Vorarlberger Landtag ein Minderheitenrecht, das erst seit kurzer Zeit besteht - mehr dazu in Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht. Deshalb wird der Untersuchungsausschuss zur Hypo Vorarlberg der erste in Vorarlberg sein. Bis Juli 2017 muss ein Endbericht vorliegen.

Müllskandal beschäftigte Landtag

Dominierendes Thema in der Landtagssitzung war neben dem untersuchungsausschuss der Müllskandal - mehr dazu in Abfall: Erneut Kontrollausschuss gefordert.