Skilift Dalaas: Winterfahrverbot bleibt bestehen

Im Rechtstreit rund um den Dorflift in Dalaas hat der Wintersportverein in letzter Instanz gewonnen. Der OGH hat die Revision des klagenden Anrainers abgewiesen. Ein Anrainer kämpft seit Jahren um die Zufahrt zu seinem Wohnhaus.

Die betroffene Zufahrt des Anrainers führt über einen Güterweg, der die Piste kreuzt. Dieser Güterweg ist mit einem Fahrverbot belegt. Der Wintersportverein und die Gemeinde pochen aus Sicherheitsgründen auf das Fahrverbot. Im Streit mit dem Wintersportverein hat der Oberste Gerichtshof nun den Schlussstrich gezogen. Der Anrainer zeigt sich unbeeindruckt. Er verlangt rund eine halbe Million Euro Schadenersatz von der Gemeinde.

Verlorenes Verfahren für Anrainer keine Bedeutung

Die Klage der Anrainerfamilie gegen den Wintersportverein war eine von vielen. Für den Wintersportverein sei der juristische Streit mit der OGH-Entscheidung ausgestanden, zeigt sich Obmann Christian Melmer erleichtert. Man habe gewonnen und damit keine Kosten. Für Rechtsanwalt Edgar Veith hat das verlorene Verfahren laut eigenen Angaben keine Bedeutung. Das wichtige Verfahren laufe noch, so Veith.

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Der Gemeindelift in Dalaas beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Eine Anrainerfamilie kämpft nämlich um die Zufahrt zu ihrem Wohnhaus. Der OGH hat nun im Fall einen Schlussstrich gezogen.

Anrainer fordert halbe Millioen Euro Schadensersatz

Die Gemeinde Dalaas sieht sich mit sieben Klagen konfrontiert. Rund 50.000 Euro habe der Rechtsstreit die Gemeinde bisher gekostet, so ÖVP-Bürgermeister Christian Gantner. Veith argumentiert, die Fahrverbots-Verordnung des Bürgermeisters verletze Dienstbarkeitsrechte und fordert rund eine halbe Million Euro Schadenerstatz wegen des Wertverlusts der Liegenschaft. Der Bau des Wohnhauses wäre seinerzeit nur in Verbindung mit dem Fahrverbot bewilligt worden, heißt es. Der Verfassungsgerichtshof erkannte vor einem Jahr in einer Vorabentscheidung, dass das Fahrverbot zu Recht bestehe.

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