Halbbruder bekennt sich teilweise schuldig

Im Streit um das Millionenerbe eines Dornbirners läuft nun auch noch ein Betrugsprozess am Landesgericht Feldkirch. Angeklagt sind ein 46-jähriger Niederländer und sein Halbbruder. Es geht um eine gefälschte Unterschrift. Der Halbbruder nahm die Schuld auf sich.

Der Niederländer, der seit Jahren die Vaterschaft eines Dornbirner Millionärs zu beweisen sucht, hat einen Betrugsprozess am Hals. Sein Halbbruder M.F. aus Dornbirn unterstützte ihn von Beginn an. Er ist zehnfach vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden versuchten schweren Betrug vor, dem Halbbruder falsche Beweisaussage in einem früheren Verfahren vor dem Bezirksgericht Dornbirn.

Der Beginn der Geschichte liegt rund 40 Jahre zurück. Die Mutter des Niederländers lebte damals in Dornbirn. Sie war ledig und gab ihren Sohn an ein Kloster in Feldkirch ab. Das Kloster „verkaufte“ den Buben um angeblich 200.000 Schilling in die Niederlande. Dort wurde das Kind adoptiert.

Halbgeschwister und falschen Vater entdeckt

Als Erwachsener wollte der Niederländer seinen Vater in Dornbirn finden. Seine Nachforschungen führten zu mehreren Halbgeschwistern und dem Dornbirner A.M, seinem vermeintlichen Vater. Als der Niederländer ihn zum ersten Mal aufsuchte, rief A.M. von aller Weite: „Ich habe damit nichts zu tun“. So schildert der 46-Jährige die erste Begegnung mit dem falschen Vater vor Gericht.

Doch A.M. sei dabei geblieben. Von einem neuen Sohn wollte er offenbar nichts wissen. Er hatte Familie. Er habe seinerzeit die Vaterschaftsanerkennung für einen anderen unterschrieben. Dafür habe er etwa 7.000 Schilling erhalten. Das Geld sei vom Dornbirner S.F. gekommen, habe er dem unwillkommenen Sohn erklärt. Dem tat sich ein neuer Vater auf. Von dessen Reichtum habe er zu diesem Zeitpunkt nichts geahnt, bekräftigte der Niederländer vor Gericht.

Gefälschte Unterschrift vom falschen Vater

Der falsche Vater musste allerdings noch einmal herhalten. Seine Unterschrift wurde dem Bezirksgericht Dornbirn im Jahr 2012 als Beweis vorgelegt. Der Kampf ums Millionenerbe war im Gange. Wie sich herausstellte, war diese Unterschrift gefälscht.

Die Fälschung nahm der Halbbruder des Niederländers am Freitag überraschend vor Gericht auf seine Kappe. Der alte A.M sei nicht mehr in der Lage gewesen zu schreiben, so die Verteidigung. M.F. habe die Unterschrift deshalb „nachgezeichnet“. Der Niederländer gab an, von der Aktion seines Halbbruders erst am Vortag erfahren zu haben.

Und dann war die erste Verhandlung auch schon zu Ende. Der Erstangeklagte hatte in seiner Einvernahme ständig vom Deutschen ins Niederländische gewechselt. Bald war nicht mehr eindeutig klar, was er tatsächlich aussagte. Der Richter wurde etwas schärfer. Die Verteidigung beantragte die Enthebung der Dolmetscherin. Der Prozess wurde vertagt. Auf unbestimmte Zeit. Neben einer neuen Übersetzerin muss auch ein neuer Richter bestellt werden. Der Richter vom Prozessauftakt ist dann in Pension.

Streit um Millionenerbe zog sich über Jahre

Im August 2015 wurde der Rechtsstreit um die Millionenerbschaft eines 2007 verstorbenen Dornbirners endgültig entschieden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies eine außerordentliche Revision als letztes mögliches Rechtsmittel zurück. Damit ist der Mann nach Ansicht des Gerichts definitiv und rechtskräftig kein Blutsverwandter des Millionärs.

Seit mehreren Jahren wollte der 1970 in Vorarlberg geborene Mann nachweisen, dass er ein leiblicher Sohn des Verstorbenen sei. Er war als Adoptivkind in den Niederlanden aufgewachsen, 2008 hatten ihn seine persönlichen Recherchen nach Dornbirn geführt.

Die Anstrengungen des Holländers bewirkten schließlich eine Exhumierung des Leichnams des Verstorbenen im Herbst vergangenen Jahres - mehr dazu in Millionenerbe: Niederländer vor OGH abgeblitzt.