Erinnerungslücken beim Kurdendemo-Prozess

Am Landesgericht Feldkirch sind am Freitag am dritten Tag des Kurdendemo-Prozesses die Angehörigen der acht Beschuldigten befragt worden. Sie gaben an, sich kaum an die Vorgänge erinnern zu können.

Beim Prozess am Freitag wurden die Angehörigen der Beschuldigten befragt, die ebenfalls bei der Demo dabei gewesen waren. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit sie die Vorfälle in Bregenz vor rund eineinhalb Jahren mitbekommen haben. Die Aussagen lassen sich mit dem Begriff „Erinnerungslücken“ zusammenfassen. Richter Mittereger sagte dazu wörtlich: „Es ist schon verwunderlich. Hier gibt es brutal viele Gedächtnislücken.“

„Ich habe alles verdrängt“

Die Angehörigen gaben an, sie hätten sich mit den acht Beschuldigten nur wenig über die Vorfälle unterhalten, im Zuge derer zwei junge Männer durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden sind. Viele der Zeugen waren bei der Demo gar nicht persönlich anwesend.

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Dritter Prozesstag

Am Freitag war der dritte von vier Verhandlungstagen im Kurdendemo-Prozess. Es gab zwar wenig neue Erkenntnisse, aber erstaunlich viele Erinnerungslücken.

Eine Zeugin, die Frau eines Angeklagten, machte von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch, um ihren Ehemann nicht belasten zu müssen. Eine andere Frau, ebenfalls mit einem der Angeklagten verheiratet, sagte vor Gericht, sie habe einfach alles verdrängt. Gleichzeitig warf sie der Schwester des Hauptangeklagten vor, dass diese eine Tasche verbrannt habe, in der sie die Tatwaffe vermutet habe. Diese stritt den Vorwurf ab.

Fortsetzung im Juni

Das Polizeiaufgebot war wie schon an den ersten beiden Verhandlungstagen beachtlich. Dem Hauptangeklagten drohen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung bis zu fünf Jahre Haft. Er soll zwei jugendliche Gegendemonstranten mit Messerstichen schwer verletzt haben. Er bestreitet die Vorwürfe.

Entscheidende Beweiskraft könnte das Video eines Internet-Journalisten haben. Darauf sind - wenn auch unscharf - Sequenzen der Messerstecherei im Vorfeld der Demonstration zu sehen. Die Verhandlung wird am 10. Juni mit der Befragung des gerichtsmedizinischen Gutachters fortgesetzt. Dann wird auch das Urteil über die acht nicht geständigen Angeklagten erwartet.

Zwei lebensgefährlich Verletzte

Die Demonstration, die jetzt Gegenstand des Verfahrens ist, ist am 11. Oktober 2014 in Bregenz über die Bühne gegangen. Schon vor dem Start gerieten Demonstranten und Gegendemonstranten aneinander. Zwei Jugendliche wurden schwer verletzt. Ein weiterer Mann wurde leicht verletzt - mehr dazu in Drei Verletzte bei Kurden-Demonstration. Acht Personen wurden angeklagt.

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