Messepark-Ausbau: Neuer Dämpfer für Betreiber

Einen herben Rückschlag müssen die Betreiber des Einkaufszentrum Messepark in Dornbirn hinnehmen. Denn durch einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes ist eine Erweiterung nicht ohne Zustimmung von Stadt und Land möglich.

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Verkaufsfläche rechtmäßig lediglich 17.500 Quadratmeter beträgt. Das entspricht ungefähr der momentanen Verkaufsfläche. Der Messepark selbst ging aber immer von einer viel größeren Fläche aus - nämlich von 22.600 Quadratmeter.

Allerdings beruhen diese Daten auf dem Erstbaubescheid aus dem Jahre 1986. Zehn Jahre später - die Baupläne waren beim städtischen Bauamt nicht mehr auffindbar - waren es plötzlich über 5.000 Quadratmeter weniger. Dagegen ist der Messepark gerichtlich vorgegangen und hat ursprünglich sogar vom Vorarlberger Landesverwaltungsgericht Recht bekommen.

Ausbau nicht ohne Zustimmung der Stadt möglich

Nun sieht das der Österreichische Verfassungsgerichtshof aber anders und bestätigt somit die Sicht der Stadt Dornbirn. Damit kann der Messepark nicht selbst über einen Ausbau entscheiden, sondern braucht dafür die Zustimmung der Dornbirner Stadtvertretung und des Landes.

Die Messeparkbetreiber sprechen von „Schlamperei des Stadtbauamtes“, ein Fehler werde vom Höchstgericht mit einem Fehler saniert, so Messepark-Anwalt Karl Schelling am Donnerstag in einer Aussendung.

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