Projekt „Rhesi“ in der „Lupenplanung“

Das Hochwasserschutz-Projekt „Rhesi“ befindet sich in der sogenannten „Lupenplanung“: Derzeit werden verschiedene Lösungen geprüft, um Verfahrensfehler zu verhindern, die eine Zeitverzögerung zur Folge hätten.

Das Projekt „Rhesi“ hat die Verbesserung des Hochwasserschutzes am unteren Alpenrhein zum Ziel. Die Abflusskapazität des Alpenrheins soll über die gesamte Länge der Internationalen Strecke auf mindestens 4300 Kubikmeter/Sekunde erhöht und auf den Oberlauf abgestimmt werden. Das Projektgebiet erstreckt sich entlang des Rheins von km 65.00 (Illmündung) bis km 91.00 (Mündung in den Bodensee).

Für die Erreichung dieses Ziels sind bauliche Maßnahmen notwendig. Diese müssen die gesetzlichen Vorgaben in Österreich und der Schweiz einhalten. Unter anderem umfasst dies die Verbesserung der ökologischen Situation, die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und den sparsamen Umgang mit den Ressourcen.

Gegen „unnötigen Flächenverbrauch“

Der Fußacher Bürgermeister Ernst Blum (FPÖ) hat in den vergangenen Tagen mehrere Gespräche mit den Projektbetroffenen geführt hat. Mit den derzeit laufenden „Lupenplanungen“ soll verhindert werden, dass Verfahrensfehler eine rasche Verbesserung des Hochwasserschutzes unverantwortlich lange hinauszögern.

Mit Ideen, die den Rhein möglichst großzügig und breit ausbauen, könne er nichts anfangen, so Blum. Bereits Anfang Februar habe die Gemeindevertretung Fußach deshalb einstimmig gefordert, dass die Umsetzung der Maßnahmen „innerhalb der bestehenden Außendämme“ vorangetrieben werden soll.

Blum wehrt sich gegen eine neuerliche Variante, die einen „unnötigen“ Flächenverbrauch zur Folge hätte. Eine Ausweitung des Flusslaufes im Raum Fußach und Hard wäre laut Blum ausschließlich auf Gründen der Gemeinde Fußach und von Privatleuten geplant, mit denen nun gesprochen werden wird.

Gemeinsam mit der Bevölkerung

Im Rahmen der „Lupenplanung“ sollen alle Fakten erhoben werden, um ein genehmigungsfähiges Projekt bei den Behörden einreichen zu können. Dazu gehöre auch, dass nur ein Projekt im Konsens mit der Bevölkerung und nicht gegen diese verfolgt werden soll.

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