Österreicher klagen Schweizer Nationalbank

Drei Privatpersonen haben die Schweizerische Nationalbank (SNB) geklagt. Der Vorwurf: Die SNB habe die Anleger falsch informiert und ihnen dann - durch die plötzliche Aufhebung des Euro-Mindestkurses - finanziellen Schaden zugefügt.

Anfang Jänner 2015 bekräftigte die SNB öffentlich das Festhalten am Euro-Mindestkurs von 1,20 Schweizer Franken. Wenige Tage später gab sie völlig überraschend den Mindestkurs auf. Zigtausende Franken-Kreditnehmer hatten mit einem Schlag höhere Schulden.

Klage gegen Schweizer Nationalbank

Im Beitrag sehen Sie: Clemens Pichler, Rechtsanwalt; Walter Richter, Franken-Kreditnehmer.

Es geht um „Falschinformationen“

Rechtsanwalt Clemens Pichler sah in der Kommunikation der SNB eine rechtswidrige Täuschung der Anleger. „Der Vorwurf an die Schweizer Nationalbank ist nicht, dass der Mindestkurs aufgehoben worden ist, sondern dass eben bewusst Falschinformationen verbreitet wurden." Selbige hätten dann österreichische „Häuslebauer“ und auch Gemeinden und Länder erheblich geschadet.

Drei von Pichlers Mandanten brachten als Privatpersonen Klage gegen die SNB ein: ein Mandant in Vorarlberg, einer in Tirol und einer in Wien. In Wien erwirkte der Kläger bereits ein Versäumnisurteil zu seinen Gunsten. In seinem Fall betrug die Schadenssumme 13.000 Euro. Die SNB brachte Berufung ein.

SNB beruft sich auf Immunität

Auf ORF-Anfrage wollte die SNB zum laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben. In einer schriftlichen Anfragebeantwortung verwies sie aber auf ihre Immunität als währungspolitische Instanz: „Ganz allgemein möchten wir aber darauf hinweisen, dass die Schweizerische Nationalbank als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse der Schweiz zu führen hat ... Beim Entscheid der Schweizerischen Nationalbank, auf den Devisenmärkten nicht länger 1,20 Franken für einen Euro zu bieten, handelt es sich um einen klassischen geldpolitischen Entscheid, der im Kontext der Erfüllung der geld- und währungspolitischen Aufgaben gefällt wurde.“

Pichler rechnet mit Gang zum OGH

Rechtsanwalt Pichler ging davon aus, dass der Prozess bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) durchgefochten wird: „Letztlich wird die entscheidende Frage sein: Darf die Schweizer Nationalbank vorsätzlich Franken-Kreditnehmer täuschen - oder darf sie das eben nicht?“ Österreichweit haben Städte, Gemeinden und private Franken-Kreditnehmer durch die Aufgabe des Mindestkurses in Summe Hunderte Millionen Euro Schaden erlitten. Der Ausgang des angesprochenen Gerichtsverfahrens dürfte wohl richtungsweisend sein, ob weitere Klagen - mit Klagsummen in Millionenhöhe - eingebracht werden.

Panik auf Aktienmärkten

Im Vorjahr hatte die SNB überraschend angekündigt, den drei Jahre zuvor eingeführten Euro-Mindestkurs nicht mehr durch Stützungskäufe zu verteidigen. „Der Mindestkurs wurde in einer Zeit der massiven Überbewertung des Frankens und größter Verunsicherung an den Finanzmärkten eingeführt“, erklärte die SNB den Schritt. Auf den Aktienmärkte brach daraufhin Panik aus: Der Kurs des Euro fiel auf den tiefsten Stand seit 2003. Der Leitindex SMI der Zürcher Aktienbörse brach um bis zu 15 Prozent ein.