Mordversuch an Freundin: Zehn Jahre Haft

Ein 37-jähriger Mann ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer Haftstrafen von zehn Jahren verurteilt worden. Er soll in der gemeinsamen Wohnung in Dornbirn Feuer gelegt haben, um seine schlafende Freundin zu töten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Mai vergangenen Jahres seine damalige Lebensgefährtin töten wollte, indem er die gemeinsame Wohnung anzündete. Der Angeklagte bestritt eine Tötungsabsicht bis zuletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Als Milderungsgründe nannte das Gericht die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des 37-Jährigen zum Tatzeitpunkt - der Mann war betrunken - sowie den Umstand, dass es beim Versuch blieb. Erschwerend wirkten sich für den Angeklagten seine Vorstrafen aus.

Angeklagter: Zufällig an Herd gekommen

Zu der mutmaßlichen Attacke kam es im Mai vergangenen Jahres. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, Geschirrtücher auf die heiße Herdplatte gelegt zu haben, um so ein Feuer zu entzünden. Auf diese Weise habe er sich und seine im Nebenraum schlafende Freundin töten wollen.

Prozess um versuchten Mord

ORF-Gerichtsexperte Georg Fabjan hat am Freitag aus dem Landesgericht Feldkirch berichtet.

Vor Gericht bekannte sich der Mann nicht schuldig. Er gab an, zufällig an den Herd gekommen zu sein und damit alle Schalter umgelegt zu haben. Daraufhin fingen die Geschirrtücher zu rauchen an, wovon er aber nichts bemerkt habe, so der Angeklagte. Er berief sich auf Erinnerungslücken.

Zudem gab der 37-jährige Pensionist an, zuvor gemeinsam mit seiner gleichaltrigen Lebensgefährtin Drogen-Ersatzmittel abgeholt und sich dann betrunken zu haben. Zwei Sechserträger Bier hätten sie konsumiert.

Aussage der Frau mit Spannung erwartet

Die Frau sagte vor Gericht, sie sei plötzlich aufgeschreckt, als sich der Rauch im Raum ausbreitete. Der Angeklagte habe sich zu diesem Zeitpunkt über sie gebeugt und gesagt: „Jetzt können wir gemeinsam sterben.“ Dann sei sie zu den Festern gestürmt, habe sie aufgerissen und die Geschirrtücher mit Wasserkübeln gelöscht.

Der Angeklagte hätte ihr sogar noch geholfen, dann seien sie sich in die Arme gefallen und hätten geweint. Angezeigt hat die Frau den 37-Jährigen dann erst einige Tage später, nachdem sich noch ein zweiter Vorfall ereignet hatte.

Freispruch wegen Brandstiftung

Nach eingehender Beratung waren sich die Laienrichter sicher: Der 37-Jährige wollte seine damalige Freundin umbringen. Das Strafmaß wurde mit zehn Jahren festgelegt. Als Milderungsgründe nannte das Gericht die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des 37-Jährigen zum Tatzeitpunkt - der Mann war betrunken - sowie den Umstand, dass es beim Versuch blieb.

Erschwerend wirkten sich für den Angeklagten seine Vorstrafen aus. Einen Freispruch gab es für den 37-Jährigen hingegen zum Anklagepunkt der versuchten Brandstiftung. Eine Begründung dazu blieb aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.