Ex-Richterin wird zum Haftantritt aufgefordert

An die wegen Amtsmissbrauchs in der Testamentsaffäre verurteilten Ex-Richterin Kornelia Ratz ist am Montag die Aufforderung zum Haftantritt geschickt worden. Generell muss innerhalb von vier Wochen eine Haft angetreten werden.

Kornelia Ratz bekam die offizielle Aufforderung zum Haftantritt zugestellt, bestätigt Hans Rathgeb, Präsident des zuständigen Landesgerichts Salzburg auf ORF-Anfrage. Ratz muss aber aller Voraussicht nach nicht ins Gefängnis, sondern kann die zehnmonatige Haftstrafe daheim mit elektronischer Fußfessel absitzen.

Vor über sechs Jahren - im Jahr 2009 - flog die Testamentsaffäre auf. Im Oktober 2015 wurde das Urteil gegen die ehemalige Landesgerichts-Vizepräsidentin rechtskräftig: 32 Monate teilbedingte Haft wegen Amtsmissbrauchs, davon zehn Monate unbedingt.

Ratz war im Zuge der Testamentsaffäre schuldig gesprochen worden, weil sie eine Testamentsfälschung zugunsten ihrer Verwandtschaft in Auftrag gegeben habe.

Fußfessel statt Gefängnis

Kornelia Ratz möchte die zehn Monate Haft anstatt im Gefängnis lieber daheim mit Fußfessel absitzen, bestätigt ihr Anwalt Bertram Grass. Laut Grass liegen alle Voraussetzungen dafür vor. Ratz hat eine geeignete Wohnung und geht seit einigen Monaten wieder einer geregelten Arbeit nach - in einem nicht-juristischen Beruf.

Der Haftantritt muss innerhalb der nächsten vier Wochen erfolgen. Frühestens nach der Hälfte der Haftstrafe - also nach fünf Monaten Fußfessel - könnte Ratz um vorzeitige Entlassung ansuchen, was bei guter Führung wohl auch gewährt werden würde.