Direktvermarkter müssen nicht kennzeichnen

Die Kennzeichnungspflicht ist laut Wirtschaftskammer von Kleinbetrieben abgewendet. Kalorien, Fett- und Zuckergehalt eines Lebensmittels müssen nicht ausgewiesen werden. Das schaffe für Direktvermarkter eine Entlastung.

Kleine, regionale Handwerksbetriebe, die Lebensmittel herstellen, können aufatmen. Nach zweijährigen, intensiven Verhandlungen erreichte die Wirtschaftskammer, dass sie auf ihren Produkten nicht verpflichtend Nährwerte angeben müssen. Das erleichtere Kleinbetrieben das Leben deutlich.

Eine EU-Verordnung schreibt ab Dezember 2016 vor, dass die so genannten Großen Sieben Nährwerte auf allen verpackten Lebensmitteln angegeben werden müssen. Darunter fallen Kalorien, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.

Entlastung erreicht

Wenn Kleinbetriebe ihre Produkte direkt vermarkten, ist das jetzt nicht mehr nötig, zeigt sich Wolfgang Fitz, Innungsmeister der Vorarlberger Lebensmittelgewerbe, erleichtert. Diese Entscheidung würdige nicht nur die Besonderheit des Handwerks, sondern entlaste auch die Betriebe.

Die Ausnahme gilt für Lebensmittelhersteller oder Handwerksbetriebe, die ihre Produkte im eigenen Betrieb oder an einem Stand direkt an Kunden verkaufen oder ihre Produkte nur regional und punktuell vertreiben - also etwa kleine Sennereien, Bäckereien oder Fleischereien. Ist ein Produkt allerdings österreichweit in Supermärkten erhältlich, müssen die Nährwerte angegeben werden.