Nach Kritik: Alberschwende minimiert Risiko

Der Landesrechnungshof hat mit Alberschwende erstmals ausgelagerte Beteiligungen einer Gemeinde geprüft und dabei ein sehr hohes Risiko festgestellt. Die Bürgermeisterin will nun rasch aus dem Frankenkredit aussteigen.

Die Bürgermeisterin von Alberschwende, Angelika Schwarzmann (ÖVP), kann die Kritik des Landesrechnungshofes zu den ausgelagerten Gesellschaften und den Frankenkrediten nachvollziehen. Man habe 2002 hauptsächlich die steuerlichen Vorteile gesehen, nicht die Risiken. Nun will Schwarzmann eine Steuerungsgruppe installieren, die einen Ausstieg aus den Frankenkrediten erarbeitet.

RH: Alberschwende hat zu hoch gepokert

Alberschwende habe das Fremdwährungsrisiko deutlich unterschätzt: Zu diesem Schluss kommt Landesrechnungshofdirektorin Brigitte Eggler-Bargehr. 80 Prozent der Kredite seien Frankenkredite, die Immobiliengesellschaft habe mit Ende 2014 ein Kreditvolumen von fast zehn Millionen Schweizer Franken. Damit wurde bis zum Ende des Prüfzeitraumes ein Kursverlust von 2,7 Millionen Euro berechnet, so Eggler-Bargehr.

Alberschwende hat im Jahr 2002, wie übrigens andere Gemeinden auch, eine eigene Immobiliengesellschaft gegründet. Damit waren die Verbindlichkeiten nicht im Schuldenstand der Gemeinde aufgelistet. Diese Immobiliengesellschaft hat um insgesamt 20 Millionen Euro neun Projekte abgewickelt, darunter Neubauten und Sanierungen von Schulen, einem Pflegeheim oder dem Gemeindeamt.

Landes-RH empfiehlt schrittweisen Frankenausstieg

Das laufende Jahr und der aktuelle Frankenkurs spitzen die Situation laut Landesrechnungshof noch weiter zu. Auch bei weiteren Finanzierungen, etwa von zwei Schulen, hat die Gemeinde Alberschwende einen Fremdwährungskredit abgeschlossen. Die Hälfte des Risikos dieser Kredite trägt die Gemeinde, die andere Hälfte der Betreiber des Pflegeheims - eine Gesellschaft des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

Insofern, so die Kritik des Rechnungshofes, werden die Kursverluste auf alle Gemeinden verteilt. Der Rechnungshof empfiehlt daher die schrittweise Reduzierung des hohen Fremdwährungskredites.

Ausgelagerten Projekte rückübereigenen

Ursprünglich hatten die ausgelagerten Beteiligungen durch die Gesellschaftsform den Vorteil einer Haftungsbeschränkung. Allerdings wurde laut dem Landesrechnungshof dieser Vorteil durch die hohen Bürgschaften der Gemeinden wieder aufgehoben. Eggler-Bargehr empfiehlt daher, die ausgelagerten Projekte wieder in den Gemeindehaushalt schrittweise rückübereignen. Im Vorfeld müsse aber geprüft werden, inwiefern und welche Objekte für eine solche Rückübereignung attraktiv seien.

Kritik auch an Liftgesellschaft

Auch die Liftgesellschaft in Alberschwende wird vom Landesrechnungshof kritisiert. Die Lifte rund um den Brüggelekopf stammen aus den 1960er Jahren, seien auf niedriger Seehöhe, und immer wieder käme es damit zu Totalausfällen, etwa im Winter 2013/14.

Hier müsse die Gemeinde zuschießen, so Eggler-Bargehr, und habe Haftungen von einer halben Million Euro übernommen. 2017 läuft die Konzession für den Sessellift aus, es sei aber schon ein neues Projekt mit einem Investitionsvolumen von rund 13 Millionen Euro geplant. Dieses Projekt sei aber noch zu unpräzise, so die Kritik - zum Beispiel habe man die laufenden Kosten noch zu wenig genau untersucht, ebenso wenig gebe es eine nachvollziehbare Projektbeschreibung.

Projekte besser steuern und prüfen

Der Landes-RH fordert, dass die Gemeinde Alberschwende ihre augelagerten Gesellschaften, wie die Immobiliengesellschaft oder die Liftgesellschaft, besser steuert und überprüft. Die Prüfmöglichkeiten müsse man besser ausschöpfen, sagt Direktorin Eggler-Bargehr. Beispielsweise müsse die Gemeinde schauen, dass das Spekulationsverbotsgesetz eingehalten wird. Dies sei in Alberschwende bislang nicht zur Anwendung gekommen.

Zudem könne die Gemeinde eigene Prüforgane installieren. Alberschwende müsse – so der Rechnungshof – auch klar regeln, wer von der Gemeinde in den ausgelagerten Gesellschaften sitzt und welche Befugnisse diese Organe haben.

Lob für Biomasse-Heizwerk

Aber nicht nur Kritik gab es vom Landesrechnungshof: Positiv entwickelt habe sich das von der Gemeinde ausgelagerte Projekt Biomasse-Heizwerk. Zudem beziehe sich die Kritik auf Altlasten, und die Bürgermeisterin habe zum Teil bereits erste Schritte zur Verbesserung gesetzt.

SPÖ-Ritsch: Zuständigkeiten klar regeln

SPÖ-Chef Michael Ritsch verurteilt die Vorgehensweise der Gemeinde Alberschwende scharf: „Mit Steuergeld spekuliert man aus Prinzip nicht“. Er weist aber im selben Atemzug auf die dramatische finanzielle Situation der Vorarlberger Gemeinden hin. Alberschwende sei kein Einzelfall, so Ritsch.

Ritsch fordert Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) auf, konkrete Schritte zur Entlastung der finanziellen Situation der Gemeinden zu setzen - etwa die Zuständigkeiten zwischen Gemeinden und Land klarer zu regeln. Zum Beispiel schlägt er vor, das Geld für Kindergärten solle zu 100 Prozent vom Land kommen, während Gemeinden sich klare Gemeindezuständigkeiten wie die Feuerwehr zur Gänze selbst finanzieren, so der Vorschlag von Ritsch.

Grüne fordern wirksame Kontrollen

„Derzeit gibt es keine routinemäßige Kontrolle. Weder die Kontrollabteilung des Landes noch der Prüfungsausschuss der Gemeinde dürfen die ausgelagerten Betriebe kontrollieren“, kritisiert die Grüne Finanzsprecherin Nina Tomaselli. Die Gemeinde Alberschwende habe für die vom RH geprüften Beteiligungen Haftungen in der Höhe von 12,37 Millionen Euro übernommen – das sei das doppelte Haushaltsvolumen der Gemeinde im Prüfzeitraum. „Wenn diese Haftungen schlagend werden, droht ein Finanzfiasko“, so Tomaselli.

Tomaselli unterstützt die Forderung des Rechnungshofes, dem Prüfungsausschuss ein Prüfrecht einzuräumen - dazu brauche es wirksamere Kontrollinstrumente im Sinne einer effizienetn, nachhaltigen und transparenten Finanzgebarung.

FPÖ: Empfehlungen ernst nehmen

Als umfassendes Aufgabenheft für die Gemeinde Alberschwende bezeichnet der freiheitliche Landtagsabgeordnete Daniel Allgäuer den Prüfbericht des Landesrechnungshofes.

„Gerade die Tatsache, dass bisher dem Prüfungsausschuss keine Rechte zur Prüfung der Gesellschaften eingeräumt wurde, unterstreicht das vorhandene Kontrolldefizit und den Handlungsbedarf", so Allgäuer, lediglich die Haftungen in Millionenhöhe zu übernehen und keine Kontrollinstrumente zuzulassen, das könne so nicht akzeptiert werden. Alberschwende müsse die insgesamt 27 Empfehlungen ernst nehmen und rasch umsetzen.