Sechsjähriges Mädchen vor Zivilgericht

Ein ungewöhnlicher Zivilprozess findet am Donnerstagnachmittag am Landesgericht in Feldkirch statt. Ein sechsjähriges Mädchen wurde nach einem Skiunfall auf Schadenersatz geklagt.

Die 46-jährige Klägerin war mit dem Mädchen auf der Piste im Skigebiet Hochhäderich zusammengeprallt und hatte dabei schwere Verletzungen erlitten. Nun fordert sie von dem Mädchen 38.000 Euro Schadenersatz - mehr dazu in Sechsjährige auf 38.000 Euro verklagt.

Verteidigung: Kein Fahrfehler nachgewiesen

Laut Verteidiger German Bertsch konnte dem Mädchen kein Fahrfehler nachgewiesen werden und das Kind sei auch zu jung, um Einsicht zu zeigen. Der Vater und der Skilehrer des Mädchens wurden am Donnerstagnachmittag als Zeugen befragt. Unter anderem bestätigten beide, dass das Mädchen zum Unfallzeitpunkt die FIS-Regeln gekannt hatte.

Das schriftliche Urteil wird bis Ende Jänner erwartet. Die Geschädigte hatte zuvor den Vater des Kindes und den Skilehrer wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verklagt - beide Klagen wurden abgewiesen.

Frau erlitt schwere Verletzungen

Die Klägerin und das Mädchen, das mit einer Skikursgruppe unterwegs war, waren am 8. Jänner 2011 im Skigebiet Hochhäderich zusammengestoßen. Die Frau soll vor dem Unfall im Schuss auf der Piste gefahren sein, die Sechsjährige machte eine Kurve. Bei dem Zusammenprall erlitt die Klägerin schwere Rücken- und Schulterverletzungen und könne seither nicht mehr Ski fahren, sagte deren Anwältin laut einem Bericht der „Neuen Vorarlberger Tageszeitung“. Neben der Schadensersatzforderung gehe es ihrer Mandantin auch um die Feststellung, dass das Kind für allfällige künftige Schäden aus dem Skiunfall aufkommen muss.

Ein Gerichtsgutachter bescheinigte beiden Beteiligten zu wenig Aufmerksamkeit vor der Kollision. Sie seien seiner Ansicht nach in etwa im selben Ausmaß für den Unfall mitverantwortlich.