Für Jagd Bäume geschlägert: Prozess

Ein Prozess um gefällte Bäume in einem Jagdgebiet in Sibratsgfäll ist am Dienstag mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Der Grundeigentümer hatte seinem einstigen Pächter vorgeworfen, ohne zu fragen 26 Laubbäume gefällt zu haben.

Mit Fotos von den gefällten Bäumen wollten der Grundeigentümer und dessen Anwalt vor dem Bezirksgericht Bezau den Schaden beweisen. 1.430 Euro Schadenersatz verlangten sie für die gefällten Bäume. Der Jagdpächter habe eigenhändig 26 Laubbäume und Sträucher gefällt, um eine bessere Schussschneise auf das Rotwild zu haben, so ihr Vorwurf.

Im Verfahren verteidigte sich der Pächter zunächst mit dem den notwenigen Wildbeschuss, für den er zuständig ist. Er habe geglaubt, er sei insofern auch verpflichtet, für Schussschneisen zu sorgen, habe aber bereits 200 Euro Entschädigung angeboten und sich mehrfach entschuldigt. Schließlich endete der Prozess mit einem Vergleich: Der Pächter zahlt 1.000 Euro und die Verfahrenskosten in Höhe von 600 Euro.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Verhandlung vor dem Bezirksgericht

Die Schadenersatzfrage für die geschlägerten Bäume wurde vor dem Bezirksgericht Bezau erörtert. Beitrag von Georg Fabjan, Reinhard Mohr und Andreas Furxer.

Verfahren wegen Wilderei eingestellt

Bereits Mitte Februar gab es im Sibratsgfäller Jagdgebiet Aufregung um eine angebliche Treibjagd - die Ermittlungen wegen Tierquälerei und Wilderei wurden allerdings eingestellt. Mehr dazu in Sibratsgfäll: Verfahren gegen Jäger eingestellt und Sibratsgfäll: Weiter Zorn über „Jagdschurken“.