Angestellte in Wettlokal gebissen: Haftstrafe

Eine 36-Jährige ist am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haft- und einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte im August in einem Feldkircher Wettlokal die Nerven verloren, biss eine Mitarbeiterin und entriss ihr Geld.

Zuvor hatte die mittlerweile 36-jährige Oberländerin 500 Euro an einem Spielautomaten verloren. Für die Frau war der Verlust verheerend - sie hatte 50.000 Euro Schulden aus einer früheren Selbständigkeit und nur ein geringes Einkommen. Die Frau glaubte, mit dem Automaten sei etwas nicht in Ordnung, und verlangte, mit dem Chef des Lokals zu sprechen. Eine Angestellte verweigerte das aber.

Die Angeklagte und die Mitarbeiterin des Spiellokals begannen zu streiten, es kam zu einem wüsten Handgemenge. Die 36-Jährige biss die Mitarbeiterin in die Hand und entriss ihr Geld - wie viel genau es war, wurde auch vor Gericht nicht ganz klar. Zwischen ein paar hundert und vielleicht zweitausend Euro dürften es gewesen sein.

Angeklagte zeigte sich reuig

Vor Gericht gab die Angeklagte alles zu. Sie habe vor diesem Tag nicht geschlafen, ihre Medikamente hätten ihr gefehlt - sie könne sich nicht erklären, was da mit ihr passiert sei. Sie und ihr Verteidiger betonten aber, dass sie sich Mühe gebe, den Schaden wieder gutzumachen.

Strafe fiel gering aus

Der Strafrahmen für Raub beträgt von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. Der Schöffensenat verurteilte die Frau zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten und einer Geldstrafe von 1.200 Euro. Diese Verbindung von Freiheits- und Geldstrafe entspreche einer reinen Freiheitsstrafe von 14 Monaten, so die Vorsitzende des Schöffensenats Angelika Prechtl-Marte. Die Strafe liegt damit nur unwesentlich über der Mindeststrafe.

Gründe für die geringe Strafe waren, dass die Frau gestand, dass sie bisher unbescholten war und dass sie schon begonnen hat, den Schaden gutzumachen - sie hat versprochen, damit weiterzumachen. Diesen Milderungsgründen stand nichts gegenüber, was das Gericht als erschwerend wertete. Das Urteil ist rechtskräftig.