Bludenz beschließt Bettelverbot

Die Bludenzer Stadtvertretung hat am Donnerstagabend ein sektorales Bettelverbot beschlossen. Dieses gilt im erweiterten Innenstadtbereich bis zum Bahnhof und der Fußgängerunterführung Richtung Bürs.

Mit einer großen Mehrheit von 28 Stimmen hat die Bludenzer Stadtvertretung ein sektorales Bettelverbot geschlossen. Lediglich fünf Mandatare stimmten dagegen, darunter drei der „Offenen Liste Bludenz“ und zwei der Liste „Mario Leiter“. Die Stadtvertretung begründet diese Entscheidung mit einer „extremen Zunahme von Belästigungen durch Bettler“.

Erst am Mittwoch hatte das Land Vorarlberg ein Bettelverbot mit Kindern erlassen - mehr dazu in Landtag beschließt Bettelverbot mit Kindern.

Katzenmayer: „Betteln ist ein Menschenrecht“

Die vergangenen Wochen und Monate hätten gezeigt, dass die Stadtregierung der Bludenzer Bevölkerung und dem innerstädtischen Handel diesen Schritt schuldig sei, so Bürgermeister Mandi Katzenmayer. Er sei froh, dass die große Mehrheit der Stadtvertretung dem Vorschlag zugestimmt hätten, ebenso akzeptiere er, dass diese Entscheidung nicht leicht zu treffen gewesen sei, da Betteln ein Menschenrecht sei, so der Bludenzer Bürgermeister.

"Aber dort wo es in derart massiver Form auftritt und zu einer deutlichen Verschlechterung der Lebensqualität in der Innenstadt führt, mussten wir alle als für Bludenz verantwortliche und gewählte Mandatare die Entscheidung treffen. Wir werden die Entwicklung ganz genau beobachten“, kündigt Katzenmayer an. Gemeinsam mit den caricativen Organisationen habe man im Vorfeld versucht, eine Verbesserung der Sitation herbeizuführen, sei teilweise aber auf uneinsichtiges Verhalten gestoßen.

Keine Campingverordnung wie in Dornbirn

Die Stadt Bludenz musste im Gegensatz zu Dornbirn am Donnerstag keine Campingverordnung erlassen - mehr dazu in Dornbirn beschließt Camping- und Bettelverbot. Dies wurde in Bludenz schon vor 18 Jahren erledigt. Das war wahrscheinlich einer der Gründe, wieso bisher keine campierende Roma-Familien in Bludenz anzutreffen waren.

Bis zur Änderung des Vorarlberger Landessicherheitsgesetzes 2013 war das Bettelwesen im Sammlungsgesetz geregelt. Diese Regelung wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Die Novelle 2013 sieht allerdings auch vor, dass eine Gemeinde durch eine Verordnung an festgelegten öffentlichen Orten Betteln ganz untersagen kann.

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