Patientenverfügung nach wie vor unpopulär

Nur sehr wenige Vorarlberger haben eine Patientenverfügung, durch die der eigene Wille im Voraus schriftlich fixiert ist. Laut Patientenanwaltschaft ist aber dennoch eine leicht steigende Tendenz erkennbar.

Seit acht Jahren ist es möglich, eine Patientenverfügung zu erstellen. Rund 500 Vorarlberger haben das bisher gemacht. Die Betroffenen wollen im Ernstfall niemandem zur Last fallen, nicht an Schläuche gebunden sein oder ihren Angehörigen die Entscheidung Abschalten/Laufenlassen abnehmen, so der stellvertretende Patientenanwalt Christoph Grager.

Forderung: GKK soll Kosten teilweise übernehmen

In den letzten Jahren sei klar zu spüren, dass Patientenverfügungen mehr angenommen werden - sowohl von den Ärzten als auch von der Gesellschaft. Krager geht davon aus, dass viele Menschen aufgrund der vielen Behördengänge und des komplexen Dokuments vor einer Patientenverfügung zurückschrecken. Hinzukommen teils hohe Kosten von bis zu 300 Euro. Hier fordert die Patientenanwaltschaft, dass die Vorarlberger Gebietskrankenkasse künftig zumindest die Arztkosten übernimmt.

Verbindliche oder beachtliche Patientenverfügung

Es gibt zwei Arten von Patientenverfügung. Zum einen die Verbindliche, die für fünf Jahre gilt, so Grager, aber für den Arzt vollkommen verbindlich sei. Und dann gibt es noch die beachtliche Patientenverfügung. Die dient dem Arzt laut Grager nur als Orientierungshilfe.

Bei einer Patientenverfügung muss immer ein Arzt und ein Notar/Rechtsanwalt oder Patientenanwalt hinzugezogen werden. Patientenanwälte bieten auch eine kostenlose Beratung und Beglaubigung. Nähere Informationen finden Sie bei der Vorarlberger Patientenanwaltschaft.