Intersky droht Entzug der Betriebsgenehmigung

Der Fluglinie Intersky droht laut Wirtschaftspresseagentur (WPA) der Entzug der Betriebsgenehmigung. Wenn es dem Unternehmen bis 3. November nicht gelingt, die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, will das Verkehrsministerium diesen Schritt setzen.

Wie die WPA aus „absolut zuverlässiger und zweifelsfreier Quelle aus dem Umfeld des Unternehmens und aus Wiener Luftfahrtkreisen“ erfahren haben will, wurde Intersky vom Verkehrsministerium der sofortige Entzug der Betriebsgenehmigung (AOC: Air Operator Certificate) angedroht. Dann nämlich, wenn das Unternehmen nicht in der Lage sein sollte, bis 3. November 2015 seine finanzielle Leistungsfähigkeit zweifelsfrei nachzuweisen. Ohne AOC bleiben die Flieger von Intersky am Boden.

Das Bundesministerium ist zu diesem Vorgehen verpflichtet, wenn es Hinweise gibt, wonach diverse Voraussetzungen für den Besitz des AOC nicht mehr gegeben sind. Gemäß Gesetz zählen dazu nicht nur die technischen Aspekte, sondern auch die finanzielle Lage einer Airline.

Kein „grünes Licht“

Damit zeigt sich auch, dass die von Intersky-Gründerin und Geschäftsführerin Renate Moser Mitte Oktober 2015 getätigte Aussage, wonach das Verkehrsministerium grünes Licht für einen Verkauf gegeben habe, inhaltlich falsch war. Erstens entscheidet das Verkehrsministerium bekanntermaßen nicht über den Verkauf eines Unternehmens, das ist wenn, dann die Zuständigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde.

Und zweitens haben die Prüfer des Verkehrsministeriums, die Ende September 2015 in Bregenz waren, dem Luftfahrtunternehmen schon damals angekündigt, dass es ohne nachvollziehbare Liquiditätsrechnung und dem Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit in wenigen Wochen kein AOC mehr geben werde.

Finanzierungsbedarf: Fünf Millionen Euro

Der unmittelbare Finanzierungsbedarf für eine Fortführung wurde mit mehr als fünf Millionen Euro beziffert. Den geforderten Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit blieb Intersky bislang schuldig - deshalb diese letzte Mahnung des BMVIT. Der Betrag von rund fünf Millionen Euro wurde von Renate Moser in Medienberichten als der offizielle Kaufpreis für Intersky angegeben.

Und die gewährte Frist von mehreren Wochen interpretierte Moser als „grünes Licht“ für den Verkauf - laut WPA „unter völliger Verdrehung der Tatsachen und mit einem Dementi, wonach Intersky wirtschaftliche Probleme habe“.

Erst der Anfang

Mit den fünf Millionen Euro dürfte es noch nicht getan sein. Denn aus der WPA vorliegenden Zahlen des Unternehmens geht hervor, dass mit diesem Geld lediglich der akute Finanzbedarf gestillt werden kann. Noch gar nicht berücksichtigt sind hierbei die Altlasten des Unternehmens, die ein neuer Eigentümer stemmen müsste, wenn sie nicht vom derzeitigen Eigentümer noch übernommen werden.

Zur Erinnerung: Die Intersky Luftfahrt GmbH schloss das Geschäftsjahr 2013 mit einer Überschuldung (negatives Eigenkapital) von 9,7 Millionen Euro und mit einem Jahresverlust von mehr als sechs Millionen Euro ab. Dem Vernehmen nach wurden auch 2014 massive Verluste eingefahren - die Bilanz für 2014 ist allerdings noch nicht veröffentlicht. Intersky-Mehrheitseigentümer Hans-Rudolf Wöhrl von Intro Aviation sagte in einem WPA-Interview im Dezember 2014, dass „Intersky vor einem Scherbenhaufen steht“.

Intersky bestätigt

Intersky-Geschäftsführerin Renate Moser räumte im Gespräch mit dem ORF ein, dass das Verkehrsministerium einen Termin zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit genannt hat, man arbeite aber intensiv daran, die Angelegenheit vor dem Termin positiv abzuschließen. Wenn Gespräche mit einem Kaufinteressenten bis Anfang nächster Woche ohne Ergebnis bleiben, dann gebe es auch einen Plan B: Ein Partner im Bodenseeraum sei daran interessiert, mit Intersky weiterzumachen.