Ratz-Urteil rechtskräftig: 32 Monate teilbedingt

Die ehemalige Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz wurde am Oberlandesgericht Linz erneut zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, zehn Monate davon muss sie unbedingt verbüßen. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Die 52-Jährige verliert dadurch mit diesem Tag ihr Amt als Richterin und als Landesgerichts-Vizepräsidentin. Zudem hat sie keinen Anspruch mehr auf ihre Richterpension. Ob Ratz die Haftstrafe im Gefängnis verbüßen muss oder eine Fußfessel erhält, steht noch nicht fest. Die entsprechenden Anträge der Anwälte stehen noch aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Ratz-Urteil bestätigt

Das Oberlandesgericht Linz hat am Dienstag die Strafhöhe von 32 Monaten teilbedingter Haft - davon zehn Monate unbedingt - gegen Kornelia Ratz bestätigt.

Ratz wurde bekanntlich vorgeworfen, im Jahr 2005 am Bezirksgericht Dornbirn ein gefälschtes Testament in Auftrag gegeben zu haben, das ihre Mutter und ihre Tante begünstigt haben soll. Es ging dabei um einen Vermögenswert von 540.000 Euro. Der Linzer Richtersenat erkannte am Dienstag auch die bereits gewährten Ansprüche der geprellten Erben an.

Ratz nicht anwesend

Bei dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Linz ging es nur mehr um die Strafhöhe für Ratz. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die ehemalige Richterin schon am 22. September rechtskräftig für schuldig erklärt. Am Landesgericht Salzburg war sie zuvor zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden, zehn davon unbedingt. Die Strafe konnte jetzt entweder gleich bleiben oder heruntergesetzt werden, eine Erhöhung war ausgeschlossen.

Verteidiger Bertram Grass berief sich am Dienstag unter anderem auf die lange Verfahrensdauer von fünfeinhalb Jahren und „mediale Hetze“ und forderte eine starke Reduzierung sowie eine bedingte Haftstrafe. Der Oberstaatsanwalt argumentierte hingegen, die 32 Monate, zehn davon unbedingt, in der ersten Instanz seien absolut gerechtfertigt. Er führte „generalpräventive Aspekte“ ins Treffen. Die Beschuldigte selbst erschien am Dienstag aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung, sie wurde von ihrem Verteidiger vertreten.

Zehn Millionen Euro Schaden

Über beinahe sechs Jahre zog sich der Prozess zu den Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn. Schon im November 2009 kam ans Licht, dass am Bezirksgericht über Jahre Testamente gefälscht wurden. Eine junge Richterin deckte die Straftaten auf. Zehn Personen wurden daraufhin angeklagt, darunter fünf Justiz-Bedienstete. 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge sollen die Beschuldigten bearbeitet haben, der Gesamtschaden soll zehn Millionen Euro betragen haben.

Neun Urteile waren bereits rechtskräftig, nur bei Ratz zog es sich in die Länge. Nach sämtlichen Prozessen wurde sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angemeldet. Der Paukenschlag erfolgte dann am 22. September dieses Jahres: Am Obersten Gerichtshof wurde Ratz rechtskräftig für schuldig erklärt. Jetzt steht auch das Strafmaß fest.

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