Brückensturz: Mitverschulden der Gemeinde

Die Gemeinde Lech ist mitverantwortlich für einen Unfall, bei dem ein Mann querschnittgelähmt wurde. Ein Brückengeländer war laut Oberstem Gerichtshof (OGH) zu niedrig, berichtete die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“. Die Gemeinde ist überrascht von dem Urteil.

Im Februar 2012 befand sich der damals 21-Jährige in den Morgenstunden auf dem Heimweg. Dabei lehnte er sich an das Geländer einer Fußgängerbrücke und stürzte rückwärts auf eine rund drei Meter tiefer liegende Skipiste. Dabei erlitt der junge Mann eine Querschnittslähmung.

Geländerhöhe von 60 Zentimetern

Laut dem Bericht trifft jeweils das halbe Mitverschulden an diesem Unfall den verunfallten Fußgänger und die Gemeinde Lech - das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) in dem damit rechtskräftig gewordenen Zivilprozess des Unfallopfers gegen die Gemeinde Lech. Der OGH wies damit eine außerordentliche Revision der Kommune gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck zurück.

Der 2,10 Meter große Mann hatte sich an das Brückengeländer lehnen wollen und sei dabei auf dem schneebedeckten Boden ausgerutscht. Nach Ansicht des Gerichts hat die Gemeinde als Erhalterin des Winterwanderweges grob fahrlässig gehandelt. Die Gemeinde hätte den 40 Zentimeter hohen Schnee auf der Brücke räumen müssen. Durch die Schneeauflage hatte sich die Geländerhöhe von eigentlich rund 100 Zentimetern auf 60 Zentimeter verringert.

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Im Video sehen Sie einen Beitrag von Bruno Schratzer, Nikolai Dörler und Mathias Fontain.

Für Bürgermeister schwer nachzuvollziehen

Der Bürgermeister von Lech, Ludwig Muxel, sagt, es sei für ihn schwer, das Urteil nachzuvollziehen. Die Gemeinde sei ihrer Aufgabe als Wegehalterin stets nachgekommen, man habe alles unternommen, damit keine Unfälle provoziert würden, auch bei den Wander- und Winterwegen. Er glaube nicht, dass die Gemeinde Fehler gemacht habe, im Gegenteil, man sei sich der Verantwortung auch schon in der Vergangenheit sehr bewusst gewesen und ihr nachgekommen.

Nach diesem Urteil werde man versuchen, die Schneeräumung noch weiter zu verbessern. Er sei aber überzeugt, dass der Winterdienst schon jetzt hervorragend funktioniere.

Gemeindeverband sieht problematische Folgen

Der Geschäftsführer des Gemeindeverbandes, Otmar Müller, sieht die Folgen die Urteils als durchaus problematisch. Es gebe nur wenige gesetzliche Bestimmungen, in denen die Schneeräumung geregelt wird, und das bedeute rechtliche Unsicherheit. Besonders im Winter sei die Wegeerhalterhaftung sehr schwierig, die Verhältnisse könnten sich sehr schnell ändern, es sei nicht klar, wann der Wegeerhalter reagieren müsse, ob er etwa schon ab zwei Uhr früh räumen müsse.

Auswirkungen könnte dieses Urteil auch im Bereich der Schulen haben. Als Schulerhalter müssen die Gemeinden ebenso für die nötige Sicherheit sorgen wie auf öffentlichen Wegen. Das Beispiel Lech zeigt, dass dies unerwartete und empfindliche Folgen haben kann.