Testamentsaffäre: Einige Erben gehen leer aus

Fast sechs Jahre nach Auffliegen der Testamentsaffäre sind fast alle Schadensfälle rückabgewickelt. Die meisten geprellten Erben haben ihre Grundstücke zurück bekommen oder Geld dafür erhalten. Einige werden aber wohl nie zu ihrem Recht kommen.

Im Jahr 2009 ist der Testamentsfälscher-Skandal am Bezirksgericht Dornbirn aufgeflogen. Inzwischen sind alle Angeklagten schuldig gesprochen. ORF Vorarlberg-Redakteur Gernot Hämmerle hat recherchiert, was mit den Grundstücken passiert ist, die damals abgezweigt worden sind.

Drei Millionen-Euro Erbe komplett rückabgewickelt

Die meisten geprellten Erben haben ihre Grundstücke zurück bekommen oder sind einigermaßen angemessen entschädigt worden, falls die Grundstücke bereits verkauft worden waren. Einige müssen aber noch immer vor dem Zivilgericht um ihr rechtmäßiges Erbe kämpfen und wieder andere werden wohl nie zu ihrem Recht kommen.

Der Fall mit der größten Schadenssumme ist der Fall Stefanie Hagen in Lustenau. Dieser ist komplett rückabgewickelt worden. Grundstücke und Bargeld im Wert von drei Millionen Euro sind zur Gänze im Besitz der rechtmäßigen Erben.

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ORF Vorarlberg-Redakteur Gernot Hämmerle hat mit Anwalt Sanjay Doshi und Betroffenen gesprochen.

Komplizierter Fall Mutschler

Komplizierter ist der Fall Willi Mutschler. Das ist jener Fall, in den die Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz involviert ist. Ein ergaunertes Grundstück war nämlich bereits vor Auffliegen der Testamentsaffäre an eine Tante von Ratz verschenkt worden. Diese Tante gibt das Grundstück nun nicht zurück. Ratz als Mitverursacherin des Schadens wehrt sich noch immer vor dem Zivilgericht dagegen, für den Schaden aufkommen zu müssen.

Dazu sagt Rechtsanwalt Sanjay Doshi, der einige der geprellten Erben vertritt, gegenüber dem ORF Vorarlberg: „Meine Klienten, die zum Teil mit der Angeklagten verwandt sind, haben wenig Verständnis dafür, dass hier eine Kusine auf einem Grundstück sitzt, nachweislich auf Grund einer Fälschung, und es nicht heraus gibt.“ Die restlichen Grundstücke aus dem Mutschler-Erbe haben sich die rund 30 gesetzlichen Erben mittels Anwalt vor Gericht zurück erkämpft, an einen Bauträger verkauft und den Erlös untereinander verteilt.

Fall Isele: Erbe war schon verkauft worden

Beim Fall Anna Isele geht es um rund 1,5 Millionen Euro. Hier ist seit kurzem alles rückabgewickelt. Das Problem ist jedoch, dass die Liegenschaft im Staldenweg in Lustenau schon vor Auffliegen der Testamentsaffäre verkauft worden war und zwar zu einem sehr niedrigen Preis. Das Grundstück wäre heute wesentlich mehr wert. Die geprellten Erben haben aber immerhin jene 330.000 Euro bekommen, um die das Grundstück damals verkauft worden ist. Angefallene Anwaltskosten hat die Finanzprokuratur, also die Republik, ersetzt.

Kostspieliger Kampf vor dem Zivilgericht

Völlig unbefriedigend für einige geprellte Erben ist der Fall Rusch in Dornbirn Hatlerdorf. Der Erblasser hatte mündlich und auch schriftlich sein Erbe in Höhe von zwei Millionen Euro ganz genau verteilt. Doch im Zuge der Testamentsaffäre wurde das echte Testament durchgestrichen - und keiner weiß von wem. Das Testament wurde für ungültig erklärt.

Einige darin bedachten Erben sind daher leer ausgegangen. Sie müssten vor dem Zivilgericht um das Erbe kämpfen, was aber sehr kostspielig wäre und vor allem ohne Erfolgsgarantie.

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