Patientenanwalt: Mehr Zahlungen an Patienten
Grund für die Steigerung seien einige Großfälle, so Patientenanwalt Alexander Wolf am Freitag in Bregenz. Sorgen bereite ihm die Finanzierung der Entschädigungen. Hier seien die Rücklagen fast aufgebraucht. Die Zahl der Neuanträge bei der Patientenanwaltschaft blieb mit 490 (2013) bzw. 483 (2014) konstant. Auffallend war jedoch die Höhe der Schadenersatzzahlungen, die sich 2013 auf 1,25 Mio. Euro und 2014 auf 1,95 Mio. Euro belief.
2013 erhielten allein 17 Patienten mehr als 20.000 Euro, im Folgejahr wurde an vier Patienten gar mehr als 100.000 Euro ausbezahlt. Ausschlaggebend war jeweils die Schwere der Fälle. So hatten Behandlungsfehler die Behinderung eines Kindes, schwere Nervenschäden und langjährige Schmerzen nach einer Bauch-OP zur Folge.
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Mehr Zahlungen
Beitrag von Jürgen Peschina, Reinhard Mohr und Christina Lachner.
Fonds verfügt über 240.000 Euro
Zudem erhielten Patienten 280.000 (2013) bzw. 314.000 Euro (2014) an Entschädigung ausbezahlt. Eine Entschädigungszahlung beantragen können Patienten, wenn die Haftung für den Schadensfall nicht eindeutig zu klären ist. Jedes Jahr zahlen die Vorarlberger Patienten rund 240.000 Euro in den von der Patientenanwaltschaft verwalteten Fonds. Etwa der gleiche Betrag werde auch wieder ausbezahlt.
In den vergangenen Jahren habe man jedoch stets mehr ausbezahlen müssen, sodass nur mehr Rücklagen von rund 250.000 Euro vorhanden seien, erklärte Wolf. „Wir wollen weiterhin, dass jeder Geschädigte eine Entschädigung erhält, aber wir werden wohl mit der Quote herunterfahren müssen“, bedauerte er.
Neue Finanzierungsmöglichkeiten gesucht
Hier müsse die Finanzierung auf andere Beine gestellt werden. Derzeit zahlten allein die Patienten in den Fonds ein, und zwar 0,73 Euro pro Belegtag für maximal 28 Belegtage. Dieser Betrag könnte auf einen Euro erhöht werden. Er bevorzuge allerdings die Gründung einer Solidargemeinschaft, so sollen etwa Versicherungen, Träger von Krankenanstalten und die Pharmaindustrie ebenfalls Beiträge leisten.
Patienten zahlen Entschädigung selbst
Denn „derzeit zahlen sich die Patienten die Schäden, die sie im Krankenhaus erleiden, selbst“, so der Patientenanwalt. Wolf erneuerte zudem die langjährige Forderung der ARGE Patientenanwälte nach einer grundsätzlichen Zuständigkeit für den niedergelassenen Bereich. Derzeit stehe es dem Arzt frei, sich einem mit der Ärztekammer geschlossenen Kooperationsvertrag anzuschließen.
Hier sei der Bund mit einer entsprechenden Regelung gefragt, bisher sei man aber auf taube Ohren gestoßen. Im schlimmsten Fall erhalte ein Patient nämlich bei einer Komplikation im niedergelassen Bereich, etwa nach einer Impfung, Blutabnahme oder Darmspiegelung, nichts und das sei „überhaupt nicht einzusehen“, betonte Wolf.