Testamentsaffäre: „So gut wie abgeschlossen“

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am Donnerstag Stellung zum „Schlussstrich“ in der Testamentsaffäre genommen. Die Schadensabwicklung sei weitgehend abgeschlossen. Für den Justizminister ist der Skandal „so ziemlich das Schlimmste, was der Justiz passieren kann“.

Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den erstinstanzlichen Schuldspruch der suspendierten Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz, ist Anfang der Woche verworfen worden. Damit sei die strafrechtliche Aufarbeitung der sogenannten „Testamentsaffäre“ so gut wie abgeschlossen, so der Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck, Klaus Schröder. Er spricht von einem „Schlussstrich“.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Audio: Gernot Hämmerle hat mit Gerichtspräsident Schröder gesprochen.

Teilweise außergerichtliche Einigungen

Über weite Strecken sei auch die Schadensabwicklung abgeschlossen, sagt Schröder, und nennt folgende Zahlen: Im Rahmen der Privatbeteiligtenzusprüche im Strafverfahren erfolgten Schadenersatzzahlungen von knapp 180.000 Euro. Darüber hinaus wurden von der Republik Österreich nach dem Amtshaftungsgesetz Zahlungen von rund 420.000 Euro geleistet. Ein weiterer Betrag von 60.000 Euro wurde von der Republik Österreich anerkannt.

Es sei auch zwischen den Geschädigten und den Tätern zu außergerichtlichen Zahlungsvereinbarungen gekommen. Schließlich seien auch Liegenschaftsübertragungen, soweit noch möglich, zugunsten der wirklichen Erben rückabgewickelt worden.

Die geprellten Erben mussten für ihr Recht mit selbst bezahlten Rechtsanwälten kämpfen. Man habe sich aber bemüht, soweit im Rahmen der Rechtsordnung möglich, Ansprüche, die an die Finanzprokuratur gestellt worden seien, so schnell wie möglich zu begleichen, sagt Schröder.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

„Schlimmstes, was der Justiz passieren kann“

Anlässlich des Vorarlberg-Besuchs von Justizminister Wolfgang Brandstetter hat Gernot Hämmerle ihn zu seinen Ansichten über den Justizskandal befragt.

Brandstetter: Schaden groß, aber nicht nachhaltig

Der Schaden für das Vertrauen in die Justiz sei sehr groß gewesen, sagte Justizminister Wolfgang Brandstetter am Donnerstag im ORF Vorarlberg-Interview, aber er sei nicht nachhaltig gewesen. Als Grund dafür sieht er, dass es gelungen sei, die Geschehnisse aus seiner Sicht rechtsstaatlich sauber aufzuarbeiten. Ihn selbst, der die Testamentsaffäre damals vor allem in den Medien verfolgt habe, habe sie schon auch sehr getroffen – schließlich sei so etwas ja „so ziemlich das Schlimmste, was der Justiz passieren kann“.

Künftig sollen derartige Fälle noch besser aufgearbeitet werden können, so Brandstetter. Das neue Weisungsrecht, das ab 1. Jänner 2016 gilt, sei dazu ein wichtiger Schritt, sagt Brandstetter. Fälle von besonderem öffentlichen Interesse sind dem Weisungsrat als unabhängiges Gremium vorzulegen, dadurch könne die Aufarbeitung besonders transparent erfolgen.

Lob für das Bezirksgericht Dornbirn

Rein organisatorisch habe das Bezirksgericht Dornbirn die im Herbst 2009 bekannt gewordenen Malversationen längst überwunden, so Schröder. Unter der Führung von Gerichtsvorsteherin Yvonne Summer habe das Gericht zur gewohnten Qualität der Vorarlberger Gerichtsbarkeit zurückgefunden. Die Geschäftsstelle und die Leitung der Außerstreitabteilung seien mit neuen unbelasteten Führungskräften besetzt worden.

Schuldspruch gegen Ratz wurde rechtskräftig

Durch eine am 22. September erfolgte Entscheidung des OGH wurde der Schuldspruch gegen Ratz rechtskräftig. Laut Anklage soll Ratz dafür gesorgt haben, dass mittels eines gefälschten Testaments in einer Verlassenschaft eines entfernten Verwandten ihre Mutter und ihre Tante als Erben zum Zug kamen, was sie vehement bestritt. Ratz erhielt in der zweiten Auflage des Prozesses eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten, davon 22 Monate bedingt und zehn Monate unbedingt, wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligte und wegen der Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligte. Für sie hatte sich das Strafausmaß nach oben verändert - der bedingte Teil der Strafe wurde um zwei Monate erhöht.

Über die von der Angeklagten weiters erhobene Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe und gegen den Ausspruch über die privatrechtlichen Ansprüche hat das Oberlandesgericht Linz zu entscheiden. Dies ist laut OLG Innsbruck insofern bedeutend, als mit der Verhängung einer Strafe über zwölf Monaten für Ratz der Verlust des Richteramtes und der daraus entstandenen Pensionsansprüche verbunden wären. Mittlerweile sind vier der insgesamt fünf Urteile rechtskräftig.

Link: