Drei Personen verletzt - Mann verurteilt
Auslöser war ein Anruf, den der Angeklagte von seiner eigenen Tochter erhielt: Sie hätte wegen des Exfreunds der Mutter Angst um sich und ihre Mutter. In Panik fuhr der Beschuldigte zu ihnen und schlug sofort auf den Exfreund ein. Die Tochter des Opfers ging dazwischen und wurde dabei leicht verletzt. Auch eine Nachbarin wollte einschreiten, auch sie wurde getroffen.
Mann zeigte sich geständig
Der Angeklagte rechtfertigte sich vor dem Richter damit, dass er Angst um sein Mädchen hatte und er deshalb auf den Mann losging. Der Oberländer war voll geständig und bereute die Tat nach eigenen Angaben zutiefst.
Sein 54-jähriges Opfer erlitt Rippenbrüche, Prellungen, Abschürfungen sowie eine Schädelprellung. Dessen Tochter und die Nachbarin hatten ebenfalls Abschürfungen und leichte Prellungen. Sie erhalten ein Teil-Schmerzengeld, auch die Krankenhauskosten muss der Angeklagte übernehmen.
Gericht: Sorge um eigene Tochter im Vordergrund
Für den Richter war bei der Urteilsbildung die besondere Situation ausschlaggebend. Nicht Hass oder Rache waren nach Ansicht des Gerichts im Spiel, sondern die Sorge um die eigene Tochter, so der Richter bei der Urteilsverkündung. Deshalb erhielt der Mann trotz zahlreicher, auch einschlägiger Vorstrafen zehn Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.