Millionenerbe: Niederländer vor OGH abgeblitzt

Im Streit um eine Millionenerbschaft ist ein Niederländer, der sich als leiblicher Sohn eines 2007 verstorbenen Dornbirners sieht, auch am Obersten Gerichtshof (OGH) abgeblitzt - womit der jahrelange Streit samt Exhumierung entschieden ist.

Der OGH wies das letzte mögliche Rechtsmittel, eine außerordentliche Revision, zurück. Damit steht in dem Erbschaftsstreit rechtskräftig fest, dass Ronald Nijman kein Sohn des Dornbirners Siegi F. ist und damit keinen Anspruch auf die Millionenerbschaft hat. Zuvor war das Ansinnen des Mannes zweimal vom Landesgericht Feldkirch zurückgewiesen worden.

Im September 2014 hatte man den Verstorbenen exhumiert, eine Vaterschaft wurde daraufhin ausgeschlossen. Nijman meldete aber Zweifel an der Identität des Leichnams an - mehr dazu in Nach Exhumierung: Gerichtsstreit geht weiter. Er zog zunächst vor das Landesgericht Feldkirch, dann vor den OGH. Mit der Entscheidung des Höchstgerichts ist der jahrelange Streit nun beigelegt.

Zehn-Millionen-Euro-Erbschaft

2007 erbten Sohn und Tochter des Verstorbenen mehr als zehn Millionen Euro. Aber auch Nijman - er wurde 1970 in Vorarlberg geboren und wuchs als Adoptivkind in den Niederlanden auf - wollte nachweisen, ein leiblicher Sohn des Millionärs zu sein. 2008 hatte ihn die Suche nach seiner Herkunft nach Vorarlberg geführt. Seine Behauptungen stützte er stets auf eigene Recherchen.

Die beiden Erben bestritten den Anspruch Nijmans immer vehement. Der Niederländer hatte dem leiblichen Sohn des Millionärs sogar vorgeworfen, ihn mit dem Tod bedroht zu haben, sollte er seine Bemühungen nicht einstellen. Im September 2014 wurde der Sohn vor dem Landesgericht Feldkirch aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Zeugen für die Drohung hatte es nämlich nicht gegeben - mehr dazu in Streit um Exhumierung: Keine Nötigung.

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