Missbrauchsfall: Land zahlt Entschädigung

Monika S. ist als Kind in einer Dornbirner Pflegefamilie schwer misshandelt und missbraucht worden. Das Land als zuständige Oberbehörde sah den Fall als verjährt an und wollte keine Entschädigung leisten. Jetzt ist eine außergerichtliche Einigung erzielt worden.

Monika S. ist die Tochter einer Prostituierten. Sie kommt bereits als Kleinkind in die Obhut des Landes, in eine Pflegefamilie in Dornbirn. Sie wird über Jahre schwerst misshandelt und missbraucht. Monika S. wird de facto arbeitsunfähig. Vor Gericht fordert sie 60.000 Euro Entschädigung vom Land, als zuständiger Oberbehörde. Doch das Land pocht auf Verjährung. Erst als ein psychiatrisches Gerichtsgutachten zugunsten von Monika S. vorliegt, bietet das Land eine Entschädigungszahlung an, über deren Höhe Stillschweigen vereinbart wurde.

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Land zahlt Entschädigung an Missbrauchsopfer

Nach drei Jahren Kampf vor Gericht gibt es jetzt eine außergerichtliche Lösung im Streit zwischen dem Land Vorarlberg und dem Missbrauchsopfer Monika S.

Als Schuldeingeständnis will Sozial-Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) dieses Vergleichsangebot nicht verstanden wissen. Die Betrachtung dieses Falles habe eben zu dem Ergebnis geführt, dass man sich jetzt verglichen habe. Monika S. hat dem Vergleich zugestimmt, weil sie nach drei Jahren Gerichtsstreit nicht noch länger prozessieren wollte.

Opfer: „Das Land übernimmt keine Verantwortung“

Ein schaler Beigeschmack bleibt für die Frau: „Das Land übernimmt keine Verantwortung.“ Sie erwarte sich nicht viel vom Land, „weil dann müssten sie mächtigst Schuld eingestehen für viele, viele Betroffene“ - in Österreich wie auch in anderen Ländern. „Und deswegen glaube ich, werden sie uns einen Urteilsspruch gar nicht so richtig erkämpfen lassen wollen.“

Durch die Berichterstattung über ihren Fall ist Monika S. - sie lebt seit Jahren in Niederösterreich - längst Anlaufstelle für andere Missbrauchsopfer geworden. Und gibt ihre Erfahrungen mit Behörden, Psychiatern und Gerichten jetzt an andere weiter.

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