Lärm durch Kühe? Gericht entscheidet

Kuhglocken, die in der Nacht gegen blecherne Tränken geschlagen werden, haben zu einem Prozess am Bezirksgericht Feldkirch geführt. Ein Vermieter von Ferienwohnungen in Zwischenwasser klagt, weil sich seine Gäste gestört fühlen.

Mit dem Geläute von Kuhglocken stimmten sich Landwirt Engelbert Längle auf der einen und Günter Frick, Texter und Vermieter von Ferienwohnungen in Dafins-Zwischenwasser, auf der anderen Seite auf die Gerichtsverhandlung am Bezirksgericht Feldkirch ein. Während Längle ein Exemplar in Ziegenglockengröße dabei hatte, schwang Frick wiederholt eine sechsmal größere Glocke.

Hintergrund: Ferienhaus-Vermieter Frick klagt Längle auf Unterlassung, weil sich seine Gäste durch die Kühe gestört fühlen - bzw. durch den Lärm, den selbige nachts verursachen. Die Tiere würden ihre Glocken auf der Suche nach Wasser gegen eine blecherne Tränke schlagen und damit einen „Höllenlärm“ verursachen. Das sei geschäftsschädigend, viele Mieter würden frühzeitig abreisen, argumentiert Frick. Landwirt Längle hält dagegen, dass seine Familie die Kühe seit 300 Jahren auf diese Weise halten würde: „Die Kuhglocken müssen sein.“ Etwa, damit man entlaufene Kühe wieder finde.

Beide Seiten lehnen Vergleichsgespräche ab

Eine Einigung konnte bei der ersten Tagsatzung nicht erreicht werden. Beide Seiten lehnten Vergleichsgespräche ab, obwohl es aus Sicht der Richterin mehrere Ansatzpunkte gegeben hätte. Frick und sein Rechtsvertreter wiesen darauf hin, dass laut einer Untersuchung der ETH Zürich eine Kuhglocke 100 bis 110 Dezibel verursache. Das sei so viel wie ein Motorrad oder ein Presslufthammer.

Der Rechtsvertreter von Längle legte ein Gutachten vor, wonach es in einem vergleichbaren Fall in Dornbirn ein zweitinstanzliches Urteil gebe, das die Glocken für ortsüblich und damit zulässig erkläre. Jetzt sollen Gutachten über Lärmbelastung und die Auswirkung auf Menschen erstellt werden. Wenn die Ergebnisse vorliegen, findet die nächste Verhandlung statt.