Radfahrverbot auf Arlberg-Pass: Shuttle für Biker

Über den Arlberg-Pass gilt ab Montag, 13. Juli, bis Ende September für alle bergauf fahrenden Radler ein Radfahrverbot. Aus diesem Grund wird aber ein Fahrrad-Shuttle eingerichtet. Der Fahrpreis beträgt sechs Euro.

Aufgrund der Sperre des S 16 Arlbergstraßentunnels wird der Straßenverkehr über die Arlbergpassstraße seit 21.April 2015 umgeleitet. Wegen des erwarteten hohen Verkehrsaufkommens zur Hauptreisezeit hat die Bezirkshauptmannschaft Bludenz ein Radfahrverbot auf der L 197 zwischen Bahnhof Langen bis zur Passhöhe in St. Christoph erlassen. Dieses Verbot gilt nur für bergauf fahrende Radfahrer im Zeitraum von 13. Juli bis 30. September 2015. Somit ist St. Christoph am Arlberg bergauf nicht mehr mit dem Fahrrad zu erreichen. Dieses Verbot betrifft auch Radfahrer, die über den Flexenpass aus Richtung Lech-Warth kommend, in Richtung Tirol weiterfahren möchten.

Shuttle-Service eingerichtet

Um dennoch mit dem Fahrrad von Vorarlberg über den Arlbergpass zu gelangen, wird ab 13. Juli 2015 ein Shuttle-Service eingerichtet. Das Bike-Shuttle-Arlberg fährt drei Mal täglich vom Tourismusbüro Klösterle bis St. Christoph. Es gibt fix definierte Haltestellen und einen Fahrplan/Takt:

  • Haltestelle Tourismusbüro Klösterle: Abfahrt 09:30, 11:30 und 13:30
  • Haltestelle Langen Bhf.: Abfahrt 09:40, 11:40 und 13:40
  • Haltestelle Stuben Parkplatz: Abfahrt 09:55, 11:55 und 13:55
  • Haltestelle Rauz Abzweigung Lech/Warth: Abfahrt 10:15, 12:15 und 14:15
  • Haltestelle St. Christoph Parkplatz: Ankunft 10:30, 12:30 und 14:30

Alternativen

Zusätzlich besteht die Möglichkeit mit dem Landbus Linie 91 ab Bahnhof Langen bis Rauzalpe und von dort mit der Linie 92 bis St. Christoph zu fahren. Die Busse sind mit einem Fahrradträger für fünf Fahrräder ausgerüstet. Zweimal täglich fährt auch ein EC nach St. Anton. Ein Zug kann maximal fünf Fahrräder mitnehmen. Für eine Fahrt mit Fahrradmitnahme muss mindestens 24 Stunden im Voraus das Ticket gelöst und der Fahrradstellplatz im Zug reserviert werden.

Routen nicht mehr durchgängig befahrbar

Wegen des Radfahrverbots auf der L 197 sind folgende nationale und internationale Rad- und Mountainbike-Touren nicht mehr durchgängig befahrbar:

  • Bodenseetour (Bodensee – Feldkirch – Bludenz – Arlbergpass – St. Anton am Arlberg)
  • Silvretta-Tour (St. Anton am Arlberg – Paznaun – Bielerhöhe – Montafon – Arlbergpass – St.Anton am Arlberg)
  • Hahntennjoch-Runde (Hahntennjoch – Lechtal – Flexenpass – Arlbergpass – St. Anton am Arlberg)
  • Etappe 31 des Bike-Trail-Tirol (St. Anton am Arlberg – Arlbergpass – Lech – Warth – Steeg)

Auf Tiroler-Seite ist das Radfahr-Verbot über den Arlberg-Pass bereits im April verhängt worden.