Unternehmen kritisiert Vorgehensweise des AMS

Das Dornbirner Unternehmen OK Glasbau kritisiert die Vorgehensweise des Arbeitsmarktservice (AMS). Seit eineinhalb Jahren könne eine Stelle nicht besetzt werden. Das AMS zeigt Verständnis, berichtet die Wirtschaftspresseagentur.

Seit eineinhalb Jahren sucht OK Glasbau einen „zuverlässigen Mitarbeiter“ mit Deutschkenntnissen, Lkw-Führerschein und Montage-Erfahrung. Da die Arbeiten auch auf Dächern zu versehen sind, ist Schwindelfreiheit gefordert. Trotz mehrfacher Inserate in regionalen Print- und Onlinemedien sei es bislang nicht möglich, die Stelle adäquat zu besetzen.

Sonderregelung für Arbeitnehmer aus Kroatien

Mitte Mai 2015 habe sich ein kroatischer Staatsbürger, dessen Familie größtenteils in Vorarlberg lebt, über private Kontakte bei ihm vorgestellt. „Er war zum vereinbarten Termin da, er war nüchtern und zudem am Unternehmen interessiert“, so Kothgaßner. Da Kroatien EU-Land ist, dachte man bei OK Glasbau, dürfte seine Anstellung kein Problem sein. Doch Arbeitnehmer aus Kroatien sind bis 2020 vom EU-Arbeitsmarkt ausgeschlossen - außer es gibt eine Beschäftigungsbewilligung durch das AMS. Diese beantragte die OK Glasbau GmbH sodann beim AMS Dornbirn.

Dieses Verfahren kann bis zu sechs Wochen dauern. In dieser Zeit veröffentlichte das AMS auf den eigenen Job-Portalen für zwei Wochen die Stelle, recherchierte in den eigenen Datenbanken und informierte OK Glasbau über neun in Frage kommende Personen. „Drei hatten bereits einen anderen Job, vier haben sich gar nie bei uns gemeldet, einer sprach kein Wort Deutsch und hatte keinen Lkw-Führerschein und einer hatte keinerlei Montage-Erfahrung - von einem Lkw-Führerschein gar nicht zu sprechen“, so Kothgaßner. Einer der Bewerber litt unter regelmäßigen epileptischen Anfällen, was aufgrund des Anforderungsprofils ebenfalls etwas unpassend anmutete.

AMS-Regionalbeirat lehnt Bewilligung für Kroaten ab

Anfang Juni 2015 teilte Kothgaßner der AMS-Geschäftsstelle Dornbirn mit, dass kein geeigneter Bewerber dabei sei. „Wir baten zeitgleich dringend um die Beschäftigungsbewilligung für den Kroaten, da wir eine Reihe von Aufträgen abzuwickeln hatten“, schildert Kothgaßner. Am 15. Juni kam die Mitteilung des AMS, dass der „AMS-Regionalbeirat die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung nicht einhellig befürwortet“ habe. Eine Begründung dafür sei nicht notwendig. Zwei Tage später erhob OK Glasbau einen Einwand gegen den Beschluss. Doch es half nichts: Am 23. Juni kam der Bescheid des AMS Dornbirn, dass der Antrag zur Beschäftigung des Kroaten abgelehnt werde. Für den Bescheid musste OK Glasbau 18,20 Euro an Gebühren bezahlen.

„Das AMS Dornbirn ist nicht in der Lage, uns bei all den Arbeitslosen im Land auch nur einen Interessenten zu vermitteln, der das Anforderungsprofil im Ansatz erfüllt. Den von uns gefundenen Jobinteressenten lehnt man ohne Begründung ab und verlangt dafür noch Gebühren“, so Kothgaßner. Bislang hätten sich die internen Kosten bei OK Glasbau seit dem Erstgespräch mit dem AMS auf mehr als 1.100 Euro angehäuft. „Das Schlimme daran ist, dass die offene Stelle trotzdem nicht besetzt ist.“

Bereuter: „Nicht immer die gleichen Leute arbeitslos“

Bernhard Bereuter, stellvertretender AMS-Landesgeschäftsführer und Leiter im Service für Unternehmen, erklärte auf Anfrage, dass er den Ärger des Unternehmers bis zu einem gewissen Grad verstehen könne. „Es ist tatsächlich nicht immer einfach zu erklären, warum trotz beinahe 11.000 Arbeitslosen im Land solche Stellen nicht schnell besetzt werden können. Denn unser oberstes Ziel ist es ja immer, den Arbeitslosen so schnell wie möglich wieder eine neue Arbeitsstelle zu vermitteln.“ Bei den derzeit mehr als 11.000 Arbeitslosen müsse man jedoch berücksichtigen, dass es sich da nicht immer um die gleichen Leute handle. So habe das AMS Vorarlberg im Juni rund 2.500 Zugänge in die Arbeitslosigkeit registriert, allerdings auch mehr als 3.600 Abgänge aus der Arbeitslosigkeit. „Dieser Markt ist nicht statisch, sondern sehr dynamisch.“

Über 700 Mal das Arbeitslosengeld befristet gestrichen

Oft würden mehrere Faktoren dazu führen, dass kein geeigneter Mitarbeiter vom AMS gefunden wird. Bereuter gab zu bedenken, dass etwa 46 Prozent der Arbeitslosen in Vorarlberg maximal einen Pflichtschulabschluss haben. „Ein Lkw-Führerschein stellt für viele eine Anforderung dar, die sie nicht haben.“ Und schließlich müsse auch das persönliche Klima zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer passen. Dass die Sanktionsmöglichkeiten des AMS Vorarlberg gegenüber arbeitsunwilligen Arbeitslosen zu gering sind, glaubt Bereuter nicht. „Wenn jemand ohne Grund nicht zu einem Vorstellungsgespräch geht oder eine zumutbare Stelle nicht annimmt, wird ihm für sechs Wochen das Arbeitslosengeld ersatzlos gestrichen.“ Im Vorjahr habe man in 734 Fällen zu diesem Mittel gegriffen. In neun Fällen habe man das Arbeitslosengeld auf Dauer gesperrt.

Entscheidung nicht von AMS gefällt

Im Fall von OK Glasbau verweist Bereuter darauf, dass diese Causa dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliege und die Entscheidung nicht vom AMS, sondern vom AMS-Regionalbeirat gefällt worden sei. Darin sitzen Vertreter von Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Arbeiterkammer, ÖGB und AMS. „Wenn da nur einer dagegen ist, ist der Antrag abgelehnt.“ Auch das AMS müsse sich an die geltenden Gesetze halten.

Doch dieses juristische Hin und Her helfe dem Unternehmer nicht, ist sich auch Bereuter bewusst. „Ich weiß, dass OK Glasbau diesen Mitarbeiter dringend braucht.“ Deshalb habe der zuständige AMS-Sachbearbeiter erneut Kontakt mit OK Glasbau aufgenommen, um die Stelle so schnell wie möglich zu besetzen. Diese Kontaktaufnahme erfolgte am Donnerstag, wie Oswald Kothgaßner auf Anfrage bestätigte.