Gratiszahnspangen für Kinder mit Fehlstellungen
Insgesamt elf erfahrene, spezialisierte und auf alle vier Bezirke verteilte Kieferorthopäden konnte die VGKK für die Gratis-Zahnspangen gewinnen, sagt Obmann Manfred Brunner. Kostenlos ist die Zahnspange für unter 18-Jährige und wenn eine schwere Fehlstellung der Stufen 4 und 5 vorliegt. Die Feststellung obliegt einem der elf Vertrags-Ärzte. Sie wird ebenso wie die kieferorthopädische Erstberatung ab dem 1. Juli von der Sozialversicherung gedeckt.
Kieferorthopädische Behandlung ohne Selbstbehalt
Angeboten wird zudem eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlung für Kinder mit schweren Fehlstellungen. Eine solche Behandlung erfolgt normalerweise erst ab dem sechsten Lebensjahr. Neu ist auch, dass dabei der Selbstbehalt von durchschnittlich 400 Euro entfällt. Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren gibt es festsitzende Zahnspangen. Sind die Fehlstellungen nicht schwer, eine Zahnspange aber medizinisch begründbar, können Betroffene bei der VGKK um einen Beitrag ansuchen.