Marihuana-Konsument verurteilt

Wegen Drogenhandels und -konsums ist am Mittwoch ein 26-jähriger Unterländer am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Der Angeklagte wurde zu zehn Monaten auf Bewährung und 5.400 Geldstrafe Euro verurteilt. Eine lange Drogensucht war das Motiv für seine Taten.

Der 26-Jährige habe über Jahre in einem tiefen Drogensumpf gesteckt. Etwa 15 Joints am Tag seien für ihn Normalität gewesen, so der bisher Unbescholtene vor Gericht. Über zwei Jahre verteilt, soll er insgesamt etwas mehr als vier Kilo Marihuana über das Internet in der Schweiz bestellt haben. Ein Lieferant brachte die Ware zu ihm nach Vorarlberg. Kleinere Lieferungen kamen auch per Post.

Eigenkonsum über Handel finanziert

Einen Teil - etwa ein Kilo - verwendete der Angeklagte für den Eigenkonsum, den Rest verkaufte er, um seine Drogensucht zu finanzieren. Strafmildernd wirkte, dass der Unterländer großteils geständig war, die Taten bereute und stark abhängig war. Mittlerweile habe er eine Therapie begonnen.

Neben einer Geldstrafe muss der Verurteilte zusätzlich 19.600 Euro an den Staat zahlen. Das entspricht dem vom Gericht berechneten Wert des verkauften Marihuanas. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.