Debatte über Haftstrafe für Po-Grapschen

Laut Gesetzesentwurf könnte Po-Grapschen künftig mit Haft bestraft werden. Amanda Ruf vom Mädchenzentrum Amazone sieht das neue Sexualstrafrecht als Fortschritt. Hannes Hausbichler von der Männerpartei spricht von einer Subjektivierung des Rechts.

Po-Grapscher könnten künftig mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden. Das sieht die Novelle des Strafrechtes vor, die vor kurzem zur Begutachtung vorgelegt wurde. Außerdem wird ein neuer Paragraph im Sexualstrafrecht eingeführt. Demnach soll unerwünschter Geschlechtsverkehr ebenfalls unter Strafe gestellt werden. Die Umsetzbarkeit der Reform ist sehr umstritten, findet in Vorarlberg aber grundsätzlich Zustimmung.

Die Geschäftsführerin des Mädchenzentrums Amazone, Amanda Ruf, bezeichnet die geplanten Änderungen im Sexualstrafrecht als wichtig. Damit werde das gesellschaftliche Zusammenleben für alle klar geregelt. Das gelte auch für die Erweiterung des Deliktes der sexuellen Belästigung. Ruf geht davon aus, dass es nicht ausufern wird und Grenzüberschreitungen klar erkennbar seien.

Bedenken bei der Umsetzung

Strafrechtsexperten haben dagegen Bedenken bei der Umsetzung. Klaus Schweighofer von der Uni Innsbruck meint etwa, man könne Flirt und Übergriff nicht vernünftig auseinanderhalten.

Der Feldkircher Anwalt Germann Bertsch hat zwar Bedenken, was die Umsetzbarkeit der neuen Bestimmungen betrifft, hält sie grundsätzlich aber für richtig. Tatsache ist dass Privatsphäre einer Frau unbedingt zu schützen ist. Inwieweit sich im Nachhinein aber feststellen lasse, ob etwas gegen den Willen einer Frau geschehen sei, sei aber eine schwierige Frage.

Männerpartei übt Kritik

Der Vorsitzende der Männerpartei Österreichs, Hannes Hausbichler, kritisiert, dass subjektive Aussagen der Frau zunehmend als Fakten und Beweise gälten. Für jeden Bürger müsse erkennbar sein, ob eine Handlung strafbar sei oder nicht. Eine Tat dürfe nicht durch das bloße subjektive Empfinden der Frau als Straftat bewertet werden.

Der Entwurf zur Strafrechtsreform hat zahlreiche Reaktionen hervorgerufen, 100 Stellungnahmen sind dazu eingegangen. Bis Anfang 2016 soll die Novelle in Kraft treten.