Bordell beschäftigt Landesverwaltungsgericht
Am Landesverwaltungsgericht in Bregenz wurde am Donnerstag ein weiteres Kapitel zum geplanten Bordell in Hohenems aufgeschlagen. Dabei ging es nicht um die Frage der Genehmigung. Vielmehr musste zuerst geklärt werden, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Genehmigung eines Bordells vorliegen.
Die Stadt Hohenems hatte zuletzt eine Berufung von Projektbetreiber Hermann Hahn abgewiesen. Hahn legte dagegen Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Die Schlüsselfrage in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag war: Kann durch ein legales Bordell die illegale Prostitution verringert werden? Nur wenn das der Fall wäre, gebe es überhaupt eine gesetzliche Möglichkeit, ein Bordell zu errichten.
Zeuge der Landespolizeidirektion
Das Gericht lud dazu einen Zeugen der Landespolizeidirektion. Aufgrund der Erfahrungen in der Schweiz oder auch in Tirol zeige sich, dass die illegale Prostitution durch die Errichtung eines Bordells nicht wesentlich verringert werden könne, so der Zeuge.
Sanjai Doshi, der Anwalt des Betreibers, hielt entgegen, die Fragestellung sei falsch. Es gehe nicht um ein Zurückdrängen der illegalen Prostitution, sondern darum, ob und wie sehr Störungen des öffentliche Lebens durch ein Bordell verringert werden könnten. Der Anwalt legte zahlreiche Inserate der Regionalpresse vor, wonach Haus- und Hotelbesuche durch Prostituierte keineswegs Ausnahmen sind.
Hahn erklärter Geschäftsführer
Hermann Hahn erklärte, dass er der Geschäftsführer des Bordells sein werde. Auf die Frage des Richters, ob er Kenntnisse in dieser Branche habe, meinte Hahn, natürlich habe er Kenntnisse in dieser Branche. Zum Projekt erläuterte Hahn: Im Erdgeschoss sei eine Kontaktbar geplant, in der dann auch die Anbahnung durch die Freier stattfinde. Die Frauen wären alle im Hotel untergebracht und auch bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse versichert.
Urteil ist Zwischenentscheidung
Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts ergeht schriftlich in den nächsten Wochen. Es wird möglicherweise um eine Zwischenentscheidung handeln. Sollte Projektbetreiber Hahn Recht bekommen, kann er offiziell um eine Genehmigung ansuchen. Hahn behält sich weitere rechtliche Schritte vor, sollte die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts gegen ihn ausfallen.
Link:
- Neue Bordellpläne für Vorarlberg (vorarlberg.ORF.at, 11.3.2015)